Raumordnung
[14.06.2022]
Zweite Gesamtfortschreibung des Regionalplans für die Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien
Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien über die erneute Auslegung der gegenüber dem Beteiligungsentwurf der „Zweiten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für die Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien vom 6. Dezember 2019“ geänderten Planinhalte vom 30. Mai 2022
Auslegung in der Landesdirektion
Der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien führt im Verfahren zur „Zweiten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für die Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien“ die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durch. Gesetzliche Grundlage für diesen Verfahrensschritt ist § 9 Absatz 3 des Raumordnungsgesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694) geändert worden ist, in Verbindung mit § 6 des Landesplanungsgesetzes vom 11. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 706), das durch Artikel 4 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517) geändert worden ist und § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 353) geändert worden ist.
Die Unterlagen zum Entwurf werden im Zeitraum vom
Der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien führt im Verfahren zur „Zweiten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für die Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien“ die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durch. Gesetzliche Grundlage für diesen Verfahrensschritt ist § 9 Absatz 3 des Raumordnungsgesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694) geändert worden ist, in Verbindung mit § 6 des Landesplanungsgesetzes vom 11. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 706), das durch Artikel 4 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517) geändert worden ist und § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 353) geändert worden ist.
Die Unterlagen zum Entwurf werden im Zeitraum vom
17. Juni 2022 bis einschließlich 29. Juli 2022
im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen sowie auf der Homepage des Regionalen Planungsverbandes veröffentlicht. Als zusätzliches Informationsangebot in gedruckter Form liegen die Unterlagen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresdenn, Referat 34, Raumordnung, Stadtentwicklung zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann zu den folgenden Dienstzeiten aus.
Montag bis Donnerstag 9.00 – 11.30 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag 9.00 – 11.30 Uhr
Da das Dienstgebäude der Landesdirektion Sachsen am Olbrichtplatz 1 nicht öffentlich zugänglich ist, werden Interessenten um vorherige Anmeldung gebeten. Nutzen Sie dazu bitte die unten angegebenen Kontaktmöglichkeiten. Der Eingang zum Dienstgebäude befindet sich im Innenhof. Über Ihre Ankunft informieren sie uns bitte telefonisch, ein Mitarbeiter der Raumordnungsbehörde wird Sie dann in Empfang nehmen und Ihnen die Unterlagen zur Einsichtnahme bereistellen. Er steht auch für Fragen zur Verfügung und nimmt Ihre Stellungnahme entgegen. Diese können Sie entweder schriftlich oder zur Niederschrift abgeben.
Kontakt
Herr Koppisch
0351 825 3411
sebastian.koppisch@lds.sachsen.de
Adresse
Landesdirektion Sachsen
Referat 34, Raumordnung, Stadtentwicklung
Olbrichtplatz 1, Gebäudeteil A (siehe Lageplan)
01099 Dresden
Unterlagen
Lageplan
(jpg-Datei; 1,02 MB)