Wasserwirtschaft
[09.06.2022] [C46_DD-0522/1332/6]
Landeshauptstadt Dresden - Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Sicherung und Umbau Reitzendorfer Feuerlöschteich und Renaturierung Friedrichsgrundbach - Bekanntmachung UVP"
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Diese Bekanntgabe erfolgt gemäß § 5 Absatz 2 Sätze 1 bis 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist.
Die Landeshauptstadt Dresden beantragte mit Schreiben vom 7. September 2021 bei der Landesdirektion Sachsen die Entscheidung, ob für das Vorhaben „Sicherung und Umbau Reitzendorfer Feuerlöschteich und Renaturierung Friedrichsgrundbach“ die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens entbehrlich ist.
Das Vorhaben „Sicherung und Umbau Reitzendorfer Feuerlöschteich und Renaturierung Friedrichsgrundbach“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.
Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde am 2. Juni 2022 festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend:
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit in der Landesdirektion Sachsen, Referat 46, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, zugänglich.
Die Bekanntgabe ist auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Hochwasserschutz sowie im UVP-Portal unter www.uvp-verbund.de einsehbar.
Chemnitz, den 8. Juni 2022
Die Landeshauptstadt Dresden beantragte mit Schreiben vom 7. September 2021 bei der Landesdirektion Sachsen die Entscheidung, ob für das Vorhaben „Sicherung und Umbau Reitzendorfer Feuerlöschteich und Renaturierung Friedrichsgrundbach“ die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens entbehrlich ist.
Das Vorhaben „Sicherung und Umbau Reitzendorfer Feuerlöschteich und Renaturierung Friedrichsgrundbach“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.
Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde am 2. Juni 2022 festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend:
- die unerhebliche Größe und Ausgestaltung des gesamten Vorhabens,
- die unerhebliche Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,
- die Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung folgender Gebiete und von Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes (Schutzkriterien):
- Landschaftsschutzgebiet
- Risikogebiet nach § 73 WHG
- Gebiete, in denen die in Vorschriften der Europäischen Union festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind
- die Art und das unerhebliche Ausmaß der Auswirkungen, insbesondere, hinsichtlich des geographischen Gebietes, das betroffen ist und hinsichtlich der unerheblichen Anzahl von Personen, die von den Auswirkungen voraussichtlich betroffen sind,
- die unerhebliche Schwere und Komplexität der Auswirkungen
- Kleinräumigkeit des Vorhabens (Gesamtgröße des Vorhabensgebietes von 2.775 m²),
- keine Eingriffe in geschützte Biotope oder Lebensraumtypen,
- positive Auswirkungen auf die Schutzgüter Wasser und biologische Vielfalt.
- bauzeitlicher Schutz des Gewässers und des Bodens vor Verunreinigungen mit wassergefährdenden Stoffen,
- Ausrichtung der Gewässergestaltung an den Bewirtschaftungszielen gemäß §§ 27 bis 31 und § 47 des Wasserhaushaltsgesetzes.
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit in der Landesdirektion Sachsen, Referat 46, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, zugänglich.
Die Bekanntgabe ist auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Hochwasserschutz sowie im UVP-Portal unter www.uvp-verbund.de einsehbar.
Chemnitz, den 8. Juni 2022
Landesdirektion Sachsen
Schober
in Vertretung des Referatsleiters
Schober
in Vertretung des Referatsleiters