Immissionsschutz
[02.06.2022] [Gz.: 44-8431/921]
Landkreis Erzgebirgskreis - – Öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung über den Wegfall des Erörterungstermins(Online-Konsultation) nach §12 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren –
Antrag auf wesentliche Änderung des Betriebes der Anlage – Kapazitätserhöhung – der Firma Schönfelder Papierfabrik GmbH
am Standort Tannenberger Str. 4, 09456 Annaberg-Buchholz
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Gz.: 44-8431/921 vom 1. Juni 2022
Die Schönfelder Papierfabrik GmbH in 09456 Annaberg-Buchholz, Tannenberger Str. 4, beantragte mit Datum vom 13. Juli 2021 die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. September 2021 (BGBl. I S. 4458) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung der Kapazität der Papiermaschine am Standort 09456 Annaberg-Buchholz, Tannenberger Str. 4, Gemarkung Frohnau, Flurstücke 567/1, 501/4, 501c, 501/2, Gemarkung Schönfeld, Flurstück 92, sowie Gemarkung Wiesa, Flurstücke 223b, 223c.
Die Änderung beinhaltet im Wesentlichen die Leistungssteigerung der bestehenden Papiermaschine auf 412,8 t/d Bruttomaschinenkapazität (BMK) einschließlich:
Es handelt sich um ein Vorhaben gemäß Ziffer 6.2.1 G, E des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen. Für das Vorhaben wird ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durchgeführt.
Das Vorhaben wurde am 27. Januar 2022 im Sächsischen Amtsblatt und im Internet öffentlich bekanntgemacht.
Der vorgesehene Erörterungstermin, geplant als Online-Konsultation, findet nicht statt. Es sind gegen das Vorhaben keine Einwendungen erhoben wurden.
Chemnitz, den 1. Juni 2022
Die Änderung beinhaltet im Wesentlichen die Leistungssteigerung der bestehenden Papiermaschine auf 412,8 t/d Bruttomaschinenkapazität (BMK) einschließlich:
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Es handelt sich um ein Vorhaben gemäß Ziffer 6.2.1 G, E des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen. Für das Vorhaben wird ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durchgeführt.
Das Vorhaben wurde am 27. Januar 2022 im Sächsischen Amtsblatt und im Internet öffentlich bekanntgemacht.
Der vorgesehene Erörterungstermin, geplant als Online-Konsultation, findet nicht statt. Es sind gegen das Vorhaben keine Einwendungen erhoben wurden.
Chemnitz, den 1. Juni 2022
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter
Svarovsky
Abteilungsleiter