Luftverkehr
[24.07.2020]
24. Juli 2020 [Gz.: DD36-4055/61/9]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen
Luftrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes (erhöhter Hubschrauberflugplatz) auf dem Gelände der Klinikum Chemnitz gGmbH, Dachaufbau Dr.-Panofsky-Haus
- Auslegung der Genehmigung mit Anlagen -
Die Landesdirektion Sachsen hat auf Antrag der „Klinikum Chemnitz gGmbH, Flemmingstraße 2 in 09116 Chemnitz“ die luftrechtliche Genehmigung vom 22. Juli 2019 i. d. F. vom 4. September 2019 für die Errichtung und den Betrieb des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes (erhöhter Hubschrauberflugplatz) auf dem Gelände der Klinikum Chemnitz gGmbH, Dachaufbau Dr.-Panofsky-Haus, erteilt.
Die Entscheidung stützt sich auf § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (Bundesgesetzblatt I, Seite 698), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 11 des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) in Verbindung mit §§ 49 ff. Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2008 (Bundesgesetzblatt I, Seite 1229), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten vom 30. März 2017 (Bundesgesetzblatt I, Seite 683).
Je eine Ausfertigung der Genehmigung liegt zusammen mit einer Ausfertigung der Genehmigungsanlagen vom 10. August 2020 bis einschließlich 24. August 2020 in der Stadtverwaltung Chemnitz, Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz während der angegebenen Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus.
An der Einsichtnahme interessierte Bürger melden sich im Technischen Rathaus im Erdgeschoss beim Empfang. Sie werden dort von einer/einem Mitarbeiterin/Mitarbeiter der Stadtverwaltung abgeholt, um in einem Dienstzimmer im Technischen Rathaus die Einsichtnahme in die Genehmigungsunterlagen durchführen zu können.
Zusätzlich kann die Genehmigungsentscheidung mit den dazugehörigen Anlagen während des Auslegungszeitraumes auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Infrastruktur/Luftverkehr eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.
Die Genehmigung vom 22. Juli 2019 i. d. F. vom 4. September 2019 wurde mit Nebenbestimmungen verbunden. In ihr ist über alle vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die Entscheidung allen Betroffenen als zugestellt. Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann die Genehmigung von den Betroffenen bei der Landesdirektion Sachsen, Referat Luftverkehr und Binnenschifffahrt, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, schriftlich angefordert werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Genehmigungsbescheid vom 22. Juli 2019 i. d. F. vom 4. September 2019 kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden durch Versendung eines elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über die Internetseite www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar.
Dresden, den 24. Juli 2020
gez.
Uwe Dewald
Referatsleiter Luftverkehr und Binnenschifffahrt
Die Entscheidung stützt sich auf § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (Bundesgesetzblatt I, Seite 698), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 11 des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) in Verbindung mit §§ 49 ff. Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2008 (Bundesgesetzblatt I, Seite 1229), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten vom 30. März 2017 (Bundesgesetzblatt I, Seite 683).
Je eine Ausfertigung der Genehmigung liegt zusammen mit einer Ausfertigung der Genehmigungsanlagen vom 10. August 2020 bis einschließlich 24. August 2020 in der Stadtverwaltung Chemnitz, Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz während der angegebenen Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus.
An der Einsichtnahme interessierte Bürger melden sich im Technischen Rathaus im Erdgeschoss beim Empfang. Sie werden dort von einer/einem Mitarbeiterin/Mitarbeiter der Stadtverwaltung abgeholt, um in einem Dienstzimmer im Technischen Rathaus die Einsichtnahme in die Genehmigungsunterlagen durchführen zu können.
Dienststunden:
Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Zusätzlich kann die Genehmigungsentscheidung mit den dazugehörigen Anlagen während des Auslegungszeitraumes auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Infrastruktur/Luftverkehr eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.
Die Genehmigung vom 22. Juli 2019 i. d. F. vom 4. September 2019 wurde mit Nebenbestimmungen verbunden. In ihr ist über alle vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die Entscheidung allen Betroffenen als zugestellt. Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann die Genehmigung von den Betroffenen bei der Landesdirektion Sachsen, Referat Luftverkehr und Binnenschifffahrt, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, schriftlich angefordert werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Genehmigungsbescheid vom 22. Juli 2019 i. d. F. vom 4. September 2019 kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden durch Versendung eines elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über die Internetseite www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar.
Dresden, den 24. Juli 2020
gez.
Uwe Dewald
Referatsleiter Luftverkehr und Binnenschifffahrt
Unterlagen
Genehmigungsentscheidungen
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Planunterlagen und Gutachten (Auszug)
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(pdf-Datei; 3,76 MB)
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