Gemeindestraßen, sonstige öffentliche Straßen
[19.09.2018] [CC32-0522/628/15 ]
Plangenehmigung zum Vorhaben
Gemeindeverbindungsstraße Westewitz – Leisnig; Stadt Leisnig Scheergrund-weg/Scheergrund bis Gemeindegrenze Station 0+000 – 0+518; Gemeinde Großweitz-schen Scheergrundweg/ Westewitz bis Gemeindegrenze Station 0+000 – 1+618
- Auslegung der Plangenehmigung -
Die Plangenehmigung der Landesdirektion Sachsen vom 24. August 2018 - Gz.: C32-0522/628/15 -, die das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit vom 8. Oktober 2018 bis einschließlich 22. Oktober 2018
in der Stadtverwaltung Leisnig, Bürgerbüro im EG des Rathauses, Markt 1, 04703 Leisnig, während der Dienststunden
in der Gemeindeverwaltung Großweitzschen, Bauamt, Untere Str. 4,
04720 Großweitzschen, während der Dienststunden
zu jedermanns Einsicht aus.
Soweit eine Einsichtnahme in die Planunterlagen auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter der Rubrik Infrastruktur erfolgt wird für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.
in der Stadtverwaltung Leisnig, Bürgerbüro im EG des Rathauses, Markt 1, 04703 Leisnig, während der Dienststunden
Montag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
04720 Großweitzschen, während der Dienststunden
Montag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht aus.
Soweit eine Einsichtnahme in die Planunterlagen auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter der Rubrik Infrastruktur erfolgt wird für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.