Luftverkehr
[31.01.2018]
Bekanntmachung
Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur Erteilung der Betriebserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle gemäß § 21a Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und Zulassung von Ausnahmen von Betriebsverboten gemäß § 21b LuftVO für den Freistaat Sachsen
Aufhebung der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 6. Oktober 2016 (Bekanntmachung am 6. Oktober 2016 und nachrichtlich veröffentlicht in den Nachrichten für Luftfahrer – NfL 1-837-16)
vom 31. Januar 2018 (Az.:DD36-4056/36/17-2018/69886)
Der vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung, deren Umfang und die festgesetzten Nebenbestimmungen, den Sofortvollzug der Entscheidung und die Rechtsbehelfsbelehrung kann an der Stelle (siehe unten Unterlagen) eingesehen werden. Das Formular der "Erklärung zur Nutzung der in der Allgemeinverfügung erteilten Erlaubnis bzw. Zulassung" ist an der Stelle abrufbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Personen und Personenvereinigungen, denen die Landesdirektion Sachsen eine Allgemeinerlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen erteilt hat oder die diese durch Abgabe der vorgegebenen Erklärung wirksam über eine Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen im Freistaat Sachsen erworben haben, diese Allgemeinerlaubnis hiermit allgemein anerkannt wird. Es bedarf keiner weiteren Erklärung bei der Landesdirektion Sachsen. Diese Allgemeinerlaubnisse gelten bis zu deren Ablauf weiter unter Beachtung der Verbote nach § 21b Absatz 1 und 2 LuftVO, soweit nicht in Allgemeinverfügung vom 31. Januar 2018 allgemeine Ausnahmen hiervon zugelassen sind.
Die Allgemeinverfügung vom 6. Oktober 2016 der Landesdirektion Sachsen zur Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 Luftverkehrs-Ordnung für den Freistaat Sachsen wird hiermit aufgehoben.
Unterlagen
Allgemeinverfügung
(pdf-Datei; 0,87 MB)