Gewässerbenutzungen
Zulassung von IE-richtlinienrelevanten Gewässerbenutzungen im Sinne § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Indirekteinleitungen im Sinne § 1 Abs. 1 Satz 2 IZÜV
Ebenfalls von den Regelungen der IE-Richtlinie umfasst sind Abwassereinleitungen in Gewässer, die zu eigenständig betriebenen Industrieabwasserbehandlungsanlagen sowie zu immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen, die im Anhang der 4. BImSchV in der Spalte d mit „E“ gekennzeichnet sind, gehören. Für das Einleiten von Abwasser in Abwasseranlagen (Indirekteinleitungen) der letztgenannten Anlagen gibt es ebenfalls besondere Regelungen.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht, der in der Überwachungszuständigkeit der Landesdirektion Sachsen befindliche Gewässerbenutzungen und Indirekteinleitungen (§§ 8, 9 IZÜV) einschließlich der seit 2013 erteilten Genehmigungen und des jeweils aktuellen Überwachungsberichtes (Kurzversion).
Wählen Sie dazu den von Ihnen gewünschten Zulassungs- /Erlaubnis-Inhaber aus:
Becker Umweltdienste GmbH
Inhaber der Zulassung / Erlaubnis |
Gewässer |
Anlagenbezeichnung der zugeordneten Anlage | Nr. 4. BImSchV | Nr. IE-Richtlinie |
Becker Umweltdienste GmbH | KA Reichenbach/ Schwarzer Schöps | Anlage zur ztw. Lagerung von gefährlichen Abfällen | 8.12.1.1 EG | 5.5 |
Anlage zur Vermischung und Konditionierung von gefährlichen Abfällen | 8.11.1.1 EG | 5.5 | ||
Anlage zur Aufbereitung von Altemulsionen und ölhaltigem Abwasser | 8.11.1.1 EG | 5.1.b |