[17.12.2024]
Landesstelle für Bautechnik des Freistaates Sachsen - Herzlich willkommen!
Die Landesstelle für Bautechnik:
- ist zuständig für die Erteilung von Zustimmungen im Einzelfall für Bauprodukte (§ 20 SächsBO) sowie für die Erteilung von vorhabenbezogenen Bauartgenehmigungen (§ 16a Abs. 2 SächsBO)
- führt als anerkanntes Prüfamt (Prüfamt nach § 31 DVOSächsBO) des Freistaates Sachsen Prüfung des vorbeugenden baulichen Brandschutzes und zur Standsicherheit für Einzelvorhaben sowie Typenprüfungen durch
- ist zuständige Kontrollstelle für die Kontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen (§ 1 Abs. 2 GebEnVO)
- ist Anerkennungsbehörde für Verantwortliche für Veranstaltungstechnik
- übt die Fachaufsicht über die bautechnische Prüftätigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörden aus
- ist Fachaufsicht über den TÜV SÜD Industrie Service GmbH Dresden für die Prüfung der Standsicherheit Fliegender Bauten