Verwaltungsfachangestellte/r
[02.02.2018]
Rechtliche Grundlagen
- Verordnung über die Berufsausbildung VFA (VwFAngAusbV)
- Ausbildungsordnung (SächsVFAVO)
- Prüfungsordnung VFA (POVFA)
- Lehrplan Berufsschule
- Hilfsmittelbestimmung
- Rechtsstand VSV zur Sommerprüfung 2023 – Stand: 145. Ergänzungslieferung vom 6. Oktober 2022
Hinweise an die Prüfungsteilnehmer/innen der Sommerprüfung 2023 zur Schuldrechtsreform 2022:
Für die Sommerprüfung 2023 der Verwaltungsfachangestellten gilt nach der Hilfsmittelbestimmung der Rechtsstand der VSV-Sachsen vom 6. Oktober 2022. Der Prüfungsausschuss für gemeinsame Aufgaben hat entschieden, dass die neuen Regelungen des Kaufrechts zum 1. Januar 2022 bei der Erstellung von Prüfungsaufgaben berücksichtigt werden. Die Verträge, welche die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen enthalten, sind bei der Prüfung 2023 nicht prüfungsrelevant. - Anmeldeformular Zwischenprüfung
- Anmeldeformular Abschlussprüfung
Hinweis Prüfungsvergünstigung/Nachteilsausgleich
Zur Beantragung einer Prüfungsvergünstigung/Nachteilsausgleich ist es erforderlich, folgendes Formular von einem Arzt ausfüllen zu lassen und dieses bei der Landesdirektion Sachsen im Referat 13 - Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten - rechtzeitig mit der Anmeldung zur Prüfung einzureichen.
- Formular: Ärztliche Bestätigung für den Antrag auf Prüfungsvergünstigung/Nachteilsausgleich - VFA ZP
- Formular: Ärztliche Bestätigung für den Antrag auf Prüfungsvergünstigung/Nachteilsausgleich - VFA AP
Hinweis Übernahme Berufsschulnoten auf Prüfungszeugnis
Die Landesdirektion Sachsen ermöglicht es den Prüfungsteilnehmern, dass jeweils eine Gesamtnote für den berufsbezogenen als auch für den berufsübergreifenden Bereich der Abschlussnoten der Berufsschule auf das Prüfungszeugnis der zuständigen Stelle ausgewiesen wird. Dies muss jedoch im Vorfeld bei der Berufsschule beantragt und bestätigt werden. Bitte verwenden Sie das unten stehende Formular und leiten Sie dieses fristgerecht (bis spätestens 15. Juni des Prüfungsjahres) an Ihre Berufsschule weiter.