Verwaltungsfachangestellte/r
[02.02.2018]
Rechtliche Grundlagen
- Verordnung über die Berufsausbildung VFA (VwFAngAusbV)
- Ausbildungsordnung (SächsVFAVO)
- Prüfungsordnung VFA (POVFA)
- Lehrplan Berufsschule
- Hilfsmittelbestimmung
- Rechtsstand VSV zur Sommerprüfung 2022 – Stand: 139. Ergänzungslieferung vom 14. Juli 2021
Die neuen Regelungen des Kaufrechts zum 1. Januar 2022 sind für die Sommerprüfung 2022 nicht bedeutend.
Dem Prüfungsausschuss ist bewusst, dass die Ausbildung in der Pandemie unter schwierigen Bedingungen absolviert wurde. Der Prüfungsausschuss wird dies bei der Erstellung von Aufgaben für die schriftliche Prüfung und bei der Auswahl der Fragestellungen für die praktische Prüfung berücksichtigen.
- Anmeldeformular Zwischenprüfung
- Anmeldeformular Abschlussprüfung
Hinweis Prüfungsvergünstigung/Nachteilsausgleich
Zur Beantragung einer Prüfungsvergünstigung/Nachteilsausgleich ist es erforderlich, folgendes Formular von einem Arzt ausfüllen zu lassen und dieses bei der Landesdirektion Sachsen im Referat 13 - Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten - rechtzeitig mit der Anmeldung zur Prüfung einzureichen.
- Formular: Ärztliche Bestätigung für den Antrag auf Prüfungsvergünstigung/Nachteilsausgleich - VFA ZP
- Formular: Ärztliche Bestätigung für den Antrag auf Prüfungsvergünstigung/Nachteilsausgleich - VFA AP
Hinweis Übernahme Berufsschulnoten auf Prüfungszeugnis
Die Landesdirektion Sachsen ermöglicht es den Prüfungsteilnehmern, dass jeweils eine Gesamtnote für den berufsbezogenen als auch für den berufsübergreifenden Bereich der Abschlussnoten der Berufsschule auf das Prüfungszeugnis der zuständigen Stelle ausgewiesen wird. Dies muss jedoch im Vorfeld bei der Berufsschule beantragt und bestätigt werden. Bitte verwenden Sie das unten stehende Formular und leiten Sie dieses fristgerecht (bis spätestens 15. Juni des Prüfungsjahres) an Ihre Berufsschule weiter.