Verwaltungsfachangestellte/r
[22.08.2024]
Rechtliche Grundlagen
- Rechtsstand VSV zur Zwischenprüfung 2024 – Stand: 154. Ergänzungslieferung vom 3. April 2024
- Rechtsstand VSV zur Winterprüfung 2024 – Stand: 154. Ergänzungslieferung vom 3. April 2024
Hinweis Prüfungsvergünstigung/Nachteilsausgleich
Zur Beantragung einer Prüfungsvergünstigung/Nachteilsausgleich ist es erforderlich, folgendes Formular von einem Arzt ausfüllen zu lassen und dieses bei der Landesdirektion Sachsen im Referat 13 - Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten - rechtzeitig mit der Anmeldung zur Prüfung einzureichen.
Formular: Ärztliche Bestätigung für den Antrag auf Prüfungsvergünstigung/Nachteilsausgleich - VFA ZP
Formular: Ärztliche Bestätigung für den Antrag auf Prüfungsvergünstigung/Nachteilsausgleich - VFA AP
Hinweis Übernahme Berufsschulnoten auf Prüfungszeugnis
Die Landesdirektion Sachsen ermöglicht es den Prüfungsteilnehmern, dass jeweils eine Gesamtnote für den berufsbezogenen als auch für den berufsübergreifenden Bereich der Abschlussnoten der Berufsschule auf das Prüfungszeugnis der zuständigen Stelle ausgewiesen wird. Dies muss jedoch im Vorfeld bei der Berufsschule beantragt und bestätigt werden. Bitte verwenden Sie das unten stehende Formular und leiten Sie dieses fristgerecht (bis spätestens 15. Juni des Prüfungsjahres) an Ihre Berufsschule weiter.