Referendarausbildung
[31.05.2016]
Grundsätze zur Rechtsreferendarausbildung
Ausbildung an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
Als ausschließlich postuniversitäre Einrichtung nimmt die Hochschule Speyer die Aufgabe wahr, die Verwaltungswissenschaften in Ausbildung, Fortbildung und Forschung zu pflegen. Ihr obliegt die Ausbildung von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes (Referendaren), die Fortbildung von Führungskräften im öffentlichen Bereich und die Forschung über rechtliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Probleme internationaler, staatlicher und kommunaler Verwaltungen.
Durch ein Rahmenabkommen von 1952 haben Bund und Länder die Hochschule in gemeinsamer Trägerschaft übernommen. Nach der Wiedervereinigung sind auch die neuen Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen dem Verwaltungsabkommen über die Hochschule beigetreten.
Die Semester finden wie folgt, zu Beginn der jeweiligen Anwaltstation, statt:
- 01.05. – 31.07.
- 01.11. – 31.01.
Aufgrund der im Freistaat Sachsen geänderten Rechtsgrundlagen für die Ausbildung der Referendare und der dadurch geänderten Dauer der einzelnen Ausbildungsstationen, finden die Sommer- und Wintersemester nicht mehr innerhalb der Verwaltungsstation statt. Daher ist seit dem Jahrgang 11/03 das Oberlandesgericht Dresden für die Organisation und Anmeldung der Referendare in Speyer zuständig.
Der Antrag ist formlos beim:
Oberlandesgericht Dresden
Referendargeschäftsstelle
Ständehaus
Schlossplatz 1
01067 Dresden
einzureichen. Die Anmeldefrist beim OLG Dresden endet:
- für den Zeitraum des Speyersemesters (01.05. – 31.07.) - im Februar des Jahres
- für den Zeitraum des Speyersemesters (01.11. – 31.01.) - im August des Jahres.