Verwaltungsfachangestellte/r
[10.10.2024]
Informationen zur Externenzulassung
Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung externer Teilnehmer
Entsprechend § 10 POVFA haben externe Teilnehmer eine mindestens viereinhalbjährige berufspraktische Tätigkeit als Verwaltungsfachangestellte/r in der Landes- und Kommunalverwaltung oder einer vergleichbaren öffentlichen Einrichtung nachzuweisen. Hierbei können auch Ausbildungszeiten einschlägiger Ausbildungsberufe im Umfang von bis zu höchstens drei Jahren angerechnet werden.
Im Verzeichnis der artverwandter Berufe finden Sie die Entscheidung über die Anrechenbarkeit unterschiedlicher Ausbildungsberufe auf die Tätigkeiten als Verwaltungsfachangestellte/
Verzeichnis artverwandter Berufe Stand: 9. Oktober 2024
Lehrplan zur Vorbereitung externer Prüfungsteilnehmer auf die Abschlussprüfung
Lehrgangsanbieter für Externenlehrgänge
Raum Chemnitz:
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