Verwaltungsfachangestellte/r
[17.07.2025]
Informationen zur Externenzulassung
Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung externer Teilnehmer
Entsprechend § 10 POVFA haben externe Teilnehmer eine mindestens viereinhalbjährige berufspraktische Tätigkeit als Verwaltungsfachangestellte/r in der Landes- und Kommunalverwaltung oder einer vergleichbaren öffentlichen Einrichtung nachzuweisen. Die berufspraktische Tätigkeit nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 POVFA sollte durch die Vorlage von Tätigkeitsbeschreibungen mit einer Bestätigung der Zeiten durch den Arbeitgeber (Personalstelle) nachgewiesen werden.
Hierbei können auch Ausbildungszeiten einschlägiger Ausbildungsberufe im Umfang von bis zu höchstens drei Jahren angerechnet werden.
Im Verzeichnis der artverwandter Berufe finden Sie die Entscheidung über die Anrechenbarkeit unterschiedlicher Ausbildungsberufe auf die Tätigkeiten als Verwaltungsfachangestellte/
Lehrplan zur Vorbereitung externer Prüfungsteilnehmer auf die Abschlussprüfung
Lehrgangsanbieter für Externenlehrgänge
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