Begabtenförderung
[22.11.2016]
Weiterbildungsstipendium und Aufstiegsstipendium
Grundsätzlich unterscheidet man bei der Begabtenförderung in zwei Bereiche:
Informationen zum Weiterbildungsstipendium:
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat das Programm "Begabtenförderung Berufliche Bildung" ins Leben gerufen, um begabten und leistungsbereiten Absolventinnen und Absolventen der dualen Berufsausbildung die Möglichkeit der persönlichen und beruflichen Entfaltung ihrer Handlungskompetenz zu bieten.
Rechtsgrundlage ist die Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) über die Begabtenförderung berufliche Bildung für junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung in der jeweiligen Fassung. Die wichtigsten Informationen dieses Programms im Überblick:
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden können begabte Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, die zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Programm jünger als 25 Jahre sind. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden. Als Anrechnungszeiten werden berücksichtigt:
- Grundwehrdienst oder Zivildienst
- Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
- Mutterschutz und Elternzeit
- Tätigkeit als Entwicklungshelfer
- schwerwiegende Erkrankung von mehr als drei Monaten Dauer
- Besuch beruflicher Vollzeitschulen
- Wenn Sie bereits 28 Jahre oder älter sind, können Sie ausnahmslos nicht mehr aufgenommen werden.
Die Qualifizierung wird nachgewiesen:
- durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit besser als "gut" (mind. 87 Punkte) oder
- durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder
- durch begründeten Vorschlag einer Dienststelle oder einer Schule
Was wird gefördert?
Durch Zuschüsse zu den Kosten werden anspruchsvolle fachbezogene berufliche oder berufsübergreifende Weiterbildungen gefördert. Aber auch anspruchsvolle Maßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen, sind förderfähig. Förderschwerpunkte sind u. a. Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung und Intensivsprachkurse im muttersprachlichen Ausland.
Es gibt eine Vielzahl von Angeboten der verschiedenen Veranstalter. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen ihre Maßnahmen selbst aus, über die Förderfähigkeit entscheidet die zuständige Stelle.
Wie hoch und wie lange wird gefördert?
In den drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können Zuschüsse von insgesamt bis zu 7.200,00 € für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden. Es ist für jede Maßnahme ein Eigenanteil an den Kosten von 10 % zu tragen.
Die Finanzierung
Die Mittel für das Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereit.
Verwendungsnachweis
Nach Beendigung der Weiterbildung oder zum Ende Ihres Förderzeitraumes, sofern Ihre Weiterbildung über den Förderzeitraum hinausgeht, muss für Ihre Weiterbildung ein Verwendungsnachweis erstellt werden.
Wer führt das Förderprogramm durch?
Vor Ort wird das Programm im Berufsbereich öffentlicher Dienst von den Stellen durchgeführt, die für die Berufsbildung zuständig sind. Absolventinnen und Absolventen im Zuständigkeitsbereich der
Landesdirektion Sachsen, welche die Aufnahmekriterien erfüllen, können einen Antrag auf Aufnahme in das Programm Begabtenförderung stellen. Stichtag für die Aufnahme im nächsten Jahr ist der
30. November dieses Jahres. Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass bereits begonne Maßnahmen nicht gefördert werden!
Die Landesdirektion Sachsen übernimmt die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten, entscheidet nach Maßgabe der Förderrichtlinien über die Förderfähigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen, berechnet die förderfähigen Maßnahmekosten und zahlt den Förderbetrag aus.