Meister für Bäderbetriebe
[11.05.2026]
Prüfungstermine 2026/2027
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz über die Prüfungstermine für die Fortbildungsprüfung Geprüfte/r Meister/in für Bäderbetriebe in Sachsen
Gz.: 13-6042/122/2-2026/2328414
vom 11. Mai 2026
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 259) geändert worden ist, führt eine Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Meister/in für Bäderbetriebe durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe (BäderMeistPrV) vom 7. Juli 1998 (BGBl. I S. 1810), die zuletzt durch Artikel 15 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe (POGeMBäd) vom 28. Juni 2007 (SächsABl. S. 1026), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 28. Juni 2012 (SächsABl. S. 1012) geändert worden ist.
Die Prüfung wird an folgenden Terminen durchgeführt:
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung, sowie der Antrag auf Wiederholungsprüfung ist bis spätestens 12. August 2026 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
III. Gebührenerhebung
Die Landesdirektion Sachsen erhebt auf der Grundlage der Sächsischen Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl S. 166), die zuletzt durch die Verordnung vom 15. August 2024 (SächsGVBl. S. 842) geändert worden ist, für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen Benutzungsgebühren. Für die Abnahme der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Meister/in werden Gebühren in Höhe von 950,00 EUR erhoben.
Leipzig, 11. Mai 2026
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Gz.: 13-6042/122/2-2026/2328414
vom 11. Mai 2026
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 259) geändert worden ist, führt eine Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Meister/in für Bäderbetriebe durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe (BäderMeistPrV) vom 7. Juli 1998 (BGBl. I S. 1810), die zuletzt durch Artikel 15 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe (POGeMBäd) vom 28. Juni 2007 (SächsABl. S. 1026), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 28. Juni 2012 (SächsABl. S. 1012) geändert worden ist.
Die Prüfung wird an folgenden Terminen durchgeführt:
| Allgemeiner Teil (Teil 1) | Zeitraum vom 22. September bis 25. September 2026 |
| Fachtheoretischer Teil (Teil 2) | wird noch bekanntgegeben |
| und Fachpraktischer Teil (Teil 3) | wird noch bekanntgegeben |
| Ergänzungsprüfung Allgemeiner Teil (Teil 1) | 28. Januar 2027 |
| Ergänzungsprüfung Fachtheoretischer Teil (Teil 2) | wird noch bekanntgegeben |
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung, sowie der Antrag auf Wiederholungsprüfung ist bis spätestens 12. August 2026 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
- eine Kopie des Prüfungszeugnisses über die bestandene Abschlussprüfung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe oder zum Schwimmmeistergehilfen/zur Schwimmmeistergehilfin,
- ein Nachweis über eine mindestens zweijährige Berufspraxis, die wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters für Bäderbetriebe hat,
- sonstige Zeugnisse, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen,
- bei Wiederholungsprüfungen: Bescheide über die nicht bestandene Prüfung.
III. Gebührenerhebung
Die Landesdirektion Sachsen erhebt auf der Grundlage der Sächsischen Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl S. 166), die zuletzt durch die Verordnung vom 15. August 2024 (SächsGVBl. S. 842) geändert worden ist, für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen Benutzungsgebühren. Für die Abnahme der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Meister/in werden Gebühren in Höhe von 950,00 EUR erhoben.
Leipzig, 11. Mai 2026
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten