Fachangestellte/r für Bäderbetriebe
[29.06.2026]
Prüfungstermine Abschlussprüfung Winter 2026/2027
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz über die Prüfungstermine für die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe in Sachsen
Gz.: 13-6041/192/2
vom 26. Juni 2026
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 259) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe vom 26. März 1997 (BGBl. I S. 740) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe (POFABäd) vom 22. Januar 2007 (SächsABl. S. 58), die zuletzt durch Ziffer I der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfung wird wie folgt durchgeführt:
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis 17. August 2026 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars (Formular für Auszubildende bzw. Formular für externe Prüfungsteilnehmer/innen) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Anträge auf Wiederholungsprüfung sind bis 17. August 2026 (Eingangsstempel) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Leipzig, 26. Juni 2026
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Gz.: 13-6041/192/2
vom 26. Juni 2026
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 259) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe vom 26. März 1997 (BGBl. I S. 740) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe (POFABäd) vom 22. Januar 2007 (SächsABl. S. 58), die zuletzt durch Ziffer I der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfung wird wie folgt durchgeführt:
| Schriftlicher Prüfungsteil: | 7. Dezember 2026 und 8. Dezember 2026 |
| Praktischer Prüfungsteil: | im Zeitraum vom 9. Dezember bis 14. Dezember 2026 |
| Mündliche Ergänzungsprüfung: | am 2. Februar 2027 |
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis 17. August 2026 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars (Formular für Auszubildende bzw. Formular für externe Prüfungsteilnehmer/innen) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Anträge auf Wiederholungsprüfung sind bis 17. August 2026 (Eingangsstempel) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Leipzig, 26. Juni 2026
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten