Vollzugsdienst in Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen
Bewerbung und Auswahlverfahren
Die Ausbildungsstellen werden jährlich im 3. Quartal öffentlich ausgeschrieben. In dieser Veröffentlichung wird der jeweilige Bewerbungsschluss festgelegt: Ausschreibung
Voraussetzung für eine Zulassung zum Auswahlverfahren sind:
Von Vorteil sind:
Dem Bewerbungsschreiben sind ein tabellarischer Lebenslauf, das Abschlusszeugnis sowie ggf. Zeugnisse von Praktika beizufügen. Bitte legen Sie bei postalischen Bewerbungen einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
Die Landesdirektion Sachsen führt ein mehrstufiges Auswahlverfahren durch. Bei Vorliegen aller Eignungsvoraussetzungen erfolgt die Einladung zu einem elektronischen Fähigkeitstest, bei dem u.a. das intellektuelle Leistungsvermögen, die Merkfähigkeit, die Sprachkenntnisse und das Arbeitsverhalten überprüft werden. Der Test wird im 1. Quartal des Einstellungsjahrganges stattfinden. Die Teilnahme am und das Bestehen dieses Fähigkeitstests sind Voraussetzungen für die Einladung zum mündlichen Auswahlverfahren. Abschließend erfolgt die Feststellung der Diensttauglichkeit durch eine amtsärztliche Begutachtung.
Voraussetzung für eine Zulassung zum Auswahlverfahren sind:
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsbürger eines EU –Mitgliedstaates sind,
- am Tag der Einstellung bereits das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 40. Lebensjahr vollendet haben,
- zu Ausbildungsbeginn einen Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit abgeschlossener förderlicher Berufsausbildung vorweisen können,
- die Fähigkeit und Bereitschaft besitzen, in Kontakt- und Gesprächssituationen sicher und souverän aufzutreten und auf Stress und Belastungen angemessen zu reagieren sowie
- über eine hohe Lern- und Leistungsbereitschaft, eine gute adressatengerechte Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit sowie Organisationsgeschick verfügen.
Von Vorteil sind:
- berufliche oder praktische Erfahrungen im Bereich Asyl,
- in der Verwaltung absolvierte Praktika,
- Sprachkenntnisse (insbesondere gute Englischkenntnisse),
- gute EDV – Kenntnisse sowie
- ein fundiertes Allgemeinwissen.
Dem Bewerbungsschreiben sind ein tabellarischer Lebenslauf, das Abschlusszeugnis sowie ggf. Zeugnisse von Praktika beizufügen. Bitte legen Sie bei postalischen Bewerbungen einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
Die Landesdirektion Sachsen führt ein mehrstufiges Auswahlverfahren durch. Bei Vorliegen aller Eignungsvoraussetzungen erfolgt die Einladung zu einem elektronischen Fähigkeitstest, bei dem u.a. das intellektuelle Leistungsvermögen, die Merkfähigkeit, die Sprachkenntnisse und das Arbeitsverhalten überprüft werden. Der Test wird im 1. Quartal des Einstellungsjahrganges stattfinden. Die Teilnahme am und das Bestehen dieses Fähigkeitstests sind Voraussetzungen für die Einladung zum mündlichen Auswahlverfahren. Abschließend erfolgt die Feststellung der Diensttauglichkeit durch eine amtsärztliche Begutachtung.