Qualifizierung der ausbildenden Fachkraft
[01.09.2026]
Prüfungstermine 2026
Ankündigung der Landesdirektion Sachsen der Prüfungstermine für die Fortbildungsprüfung zur Qualifizierung der ausbildenden Fachkraft in Sachsen
Gz.: 13-6042/134
vom 31. August 2026
I. Ausschreibung
Die Prüfung wird in der Zeit vom 11. November 2026 bis 13. November 2026 durchgeführt.
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung, sowie der Antrag auf Wiederholungsprüfung ist bis spätestens 12. Oktober 2026 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
III. Gebührenerhebung
Die Landesdirektion Sachsen erhebt auf der Grundlage der Sächsischen Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl S. 166), die zuletzt durch die Verordnung vom 15. August 2024 (SächsGVBl. S. 842) geändert worden ist, für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen Benutzungsgebühren. Für die Abnahme der Fortbildungsprüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation der ausbildenden Fachkräfte werden Gebühren in Höhe von 140,00 EUR erhoben.
Leipzig, 31. August 2026
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Gz.: 13-6042/134
vom 31. August 2026
I. Ausschreibung
Die Prüfung wird in der Zeit vom 11. November 2026 bis 13. November 2026 durchgeführt.
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung, sowie der Antrag auf Wiederholungsprüfung ist bis spätestens 12. Oktober 2026 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
- Zertifikat des auf diese Prüfung hinführenden Fortbildungslehrgangs (Kopie); sofern der Prüfungsbewerber dies noch nicht vorlegen kann, genügt eine Bescheinigung, dass er an einem solchen Lehrgang teilnimmt oder
- die Vorlage anderer geeigneter Nachweise, die erkennen lassen, dass der Bewerber die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse im Sinne des § 11 POQuadaF erworben hat.
III. Gebührenerhebung
Die Landesdirektion Sachsen erhebt auf der Grundlage der Sächsischen Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl S. 166), die zuletzt durch die Verordnung vom 15. August 2024 (SächsGVBl. S. 842) geändert worden ist, für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen Benutzungsgebühren. Für die Abnahme der Fortbildungsprüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation der ausbildenden Fachkräfte werden Gebühren in Höhe von 140,00 EUR erhoben.
Leipzig, 31. August 2026
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten