Umwelttechnische Berufe
[29.02.2024]
Umwelttechnische Berufe modernisiert
Um in den umwelttechnischen Berufen den aktuellen Herausforderungen u.a. im Bereich Digitalisierung, Klimawandel sowie den veränderten technischen und rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Ausbildungsordnungen modernisiert und neugeordnet. Die Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufe ist am 22. Dezember 2023 veröffentlicht worden, die neuen Ausbildungsordnungen treten zum 1. August 2024 in Kraft.
Ab dem Ausbildungsjahr 2024 neu eingestellte Auszubildende können nun Abschlüsse als
erlangen.
Umfassende Informationen zu den einzelnen neugeordneten Berufen finden Sie auf den Seiten des Bundesinstituts für Berufsbildung (BBIB):
BIBB / Umwelttechnische Berufe
Seitens des BBIB sind vier Umsetzungshilfen aus der Reihe „Ausbildung gestalten“ veröffentlicht, welche wir hier verlinken:
Eine entsprechende Prüfungsordnung wird derzeit durch die Landesdirektion Sachsen als zuständiger Stelle - soweit die Berufsausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes stattfindet - erarbeitet.
Alle bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse bis zum Einstellungsjahrgang 2023 werden nach der bisherigen Ausbildungsordnung und der derzeit gültigen Prüfungsordnung fortgeführt (siehe Rubrik ut-Berufe: Rechtliche Grundlagen).
Ab dem Ausbildungsjahr 2024 neu eingestellte Auszubildende können nun Abschlüsse als
- Umwelttechnologe/ -technologin für Wasserversorgung,
- Umwelttechnologe/ -technologin für Abwasserbewirtschaftung,
- Umwelttechnologe/ -technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft oder
- Umwelttechnologe/ -technologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen
erlangen.
Umfassende Informationen zu den einzelnen neugeordneten Berufen finden Sie auf den Seiten des Bundesinstituts für Berufsbildung (BBIB):
BIBB / Umwelttechnische Berufe
Seitens des BBIB sind vier Umsetzungshilfen aus der Reihe „Ausbildung gestalten“ veröffentlicht, welche wir hier verlinken:
- Umwelttechnologe/ -technologin für Wasserversorgung,
- Umwelttechnologe/ -technologin für Abwasserbewirtschaftung,
- Umwelttechnologe/ -technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft oder
- Umwelttechnologe/ -technologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen
Eine entsprechende Prüfungsordnung wird derzeit durch die Landesdirektion Sachsen als zuständiger Stelle - soweit die Berufsausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes stattfindet - erarbeitet.
Alle bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse bis zum Einstellungsjahrgang 2023 werden nach der bisherigen Ausbildungsordnung und der derzeit gültigen Prüfungsordnung fortgeführt (siehe Rubrik ut-Berufe: Rechtliche Grundlagen).