Vermessungstechniker/Geomatiker
[10.12.2024]
Prüfungstermine Abschlussprüfung Sommer 2025
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für die Abschlussprüfung in den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie in Sachsen
Gz.: 13-6041/145/3
Vom 10. Dezember 2024
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 246) geändert worden ist, führt in den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie vom 30. Mai 2010 (BGBl. I S. 694) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie (POGIT) vom 7. September 2017 (SächsABl. S. 1314), die zuletzt durch Ziffer V der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfung wird wie folgt durchgeführt:
1. Im Ausbildungsberuf Geomatiker/in
a) Prüfungsbereich „Geodatenprozesse“
b) Prüfungsbereich „Geodatenpräsentation“
c) Prüfungsbereiche „Geoinformationstechnik“, „Geodatenmanagement“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“
d) Mündliche Ergänzungsprüfung
2. Im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in, Fachrichtung Vermessung
a) Prüfungsbereich „Vermessungstechnische Prozesse“
b) Prüfungsbereiche „Geodatenbearbeitung“, „Öffentliche Aufgaben und technische Vermessungen“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“
d) Mündliche Ergänzungsprüfung
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung sowie der Antrag auf Wiederholungsprüfung ist unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bis spätestens 31. Januar 2025 (Eingangsstempel) gemeinsam mit dem Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrages bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist für den Auszubildenden gebührenfrei.
Leipzig, 10. Dezember 2024
Landesdirektion Sachsen
Dr. Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Gz.: 13-6041/145/3
Vom 10. Dezember 2024
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 246) geändert worden ist, führt in den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie vom 30. Mai 2010 (BGBl. I S. 694) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie (POGIT) vom 7. September 2017 (SächsABl. S. 1314), die zuletzt durch Ziffer V der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfung wird wie folgt durchgeführt:
1. Im Ausbildungsberuf Geomatiker/in
a) Prüfungsbereich „Geodatenprozesse“
Einreichung des Antrages zur Genehmigung des betrieblichen Auftrages: | bis 31. Januar 2025 |
Durchführung des betrieblichen Auftrages: | im Zeitraum vom 12. März bis 9. Mai 2025 |
Durchführung des auftragsbezogenen Fachgespräches zum betrieblichen Auftrag: | im Zeitraum vom 9. Juni bis 20. Juni 2025 |
b) Prüfungsbereich „Geodatenpräsentation“
Erstellung des Prüfungsstückes: | voraussichtlich im Zeitraum vom 2. Juni bis 6. Juni 2025 |
Präsentation des Prüfungsstückes und Durchführung des auftragsbezogenen Fachgespräches: | im Zeitraum vom 10. Juni bis 20. Juni 2025 |
c) Prüfungsbereiche „Geoinformationstechnik“, „Geodatenmanagement“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“
am 14. Mai 2025
d) Mündliche Ergänzungsprüfung
im Zeitraum vom 7. Juli bis 17. Juli 2025
2. Im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in, Fachrichtung Vermessung
a) Prüfungsbereich „Vermessungstechnische Prozesse“
Einreichung des Antrages zur Genehmigung des betrieblichen Auftrages: | bis 31. Januar 2025 |
Durchführung des betrieblichen Auftrages: | im Zeitraum vom 12. März bis 9. Mai 2025 |
Durchführung des auftragsbezogenen Fachgespräches: | im Zeitraum vom 10. Juni bis 27. Juni 2025 |
b) Prüfungsbereiche „Geodatenbearbeitung“, „Öffentliche Aufgaben und technische Vermessungen“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“
am 20. Mai und 21. Mai 2025
d) Mündliche Ergänzungsprüfung
im Zeitraum vom 7. Juli bis 17. Juli 2025
Änderungen des Zeitplanes bleiben vorbehaltenII. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung sowie der Antrag auf Wiederholungsprüfung ist unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bis spätestens 31. Januar 2025 (Eingangsstempel) gemeinsam mit dem Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrages bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist für den Auszubildenden gebührenfrei.
Leipzig, 10. Dezember 2024
Landesdirektion Sachsen
Dr. Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten