Aktuelles
[12.09.2023]
Informationen zum Führen von Ausbildungsnachweisen
Empfehlung der Landesdirektion Sachsen
Der Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle hat in seiner Sitzung am 25. April 2023 eine Empfehlung über die Anforderungen an einen ordnungsgemäß geführten Ausbildungsnachweis beschlossen. Die Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) vom 1. September 2020 für das Führen von Ausbildungsnachweisen ist die Grundlage dieses Beschlusses. Ein Muster des Ausbildungsnachweises finden Sie unter dem Beitrag (Anlage 1).
Der Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle hat in seiner Sitzung am 25. April 2023 eine Empfehlung über die Anforderungen an einen ordnungsgemäß geführten Ausbildungsnachweis beschlossen. Die Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) vom 1. September 2020 für das Führen von Ausbildungsnachweisen ist die Grundlage dieses Beschlusses. Ein Muster des Ausbildungsnachweises finden Sie unter dem Beitrag (Anlage 1).