Eintragung Berufsausbildungsverzeichnis
[15.06.2023]
Aktueller Hinweis zur Eintragung von Ausbildungsverträgen
In der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach Berufsbildungsgesetz gehen derzeit die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zur Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis ein. Wir haben festgestellt, dass uns teilweise Originalverträge von den Ausbildungsbehörden bzw.- betrieben übersandt werden.
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass dem Antrag auf Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis (das Formular finden Sie auf unserer Internetseite unter Eintragung Berufsausbildungsverzeichnis | Berufausbildungsverzeichnis: Grundlagen und Informationen (sachsen.de) nur eine Kopie der Vertragsniederschrift beizufügen ist. Wir können ab 1. Juli 2023 nicht mehr sicherstellen, dass Ihnen Ihre Originalverträge zurückgesandt werden.
In der Landesdirektion Sachsen werden seit 2014 Posteingänge in Papierform gescannt und in elektronischen Akten gespeichert und weiterbearbeitet. Bis auf wenige Ausnahmen wird das Papier danach vernichtet.
Wir haben unsere Vertragsmuster für die Ausbildungs- und Umschulungsverträge, die wir Ihnen ebenfalls auf unserer Internetseite unter dem o.a. Link Muster Berufsausbildungsvertrag (sachsen.de) bzw. Muster Umschulungsvertrag (sachsen.de) zur Verfügung stellen, dahingehend angepasst, dass wir den Eintragungsvermerk der LDS entfernt haben. Sie erhalten weiterhin ein separates Schreiben bzw. einen Kostenbescheid mit dem entsprechenden Eintragungsvermerk für den/die Auszubildende übersandt.
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass dem Antrag auf Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis (das Formular finden Sie auf unserer Internetseite unter Eintragung Berufsausbildungsverzeichnis | Berufausbildungsverzeichnis: Grundlagen und Informationen (sachsen.de) nur eine Kopie der Vertragsniederschrift beizufügen ist. Wir können ab 1. Juli 2023 nicht mehr sicherstellen, dass Ihnen Ihre Originalverträge zurückgesandt werden.
In der Landesdirektion Sachsen werden seit 2014 Posteingänge in Papierform gescannt und in elektronischen Akten gespeichert und weiterbearbeitet. Bis auf wenige Ausnahmen wird das Papier danach vernichtet.
Wir haben unsere Vertragsmuster für die Ausbildungs- und Umschulungsverträge, die wir Ihnen ebenfalls auf unserer Internetseite unter dem o.a. Link Muster Berufsausbildungsvertrag (sachsen.de) bzw. Muster Umschulungsvertrag (sachsen.de) zur Verfügung stellen, dahingehend angepasst, dass wir den Eintragungsvermerk der LDS entfernt haben. Sie erhalten weiterhin ein separates Schreiben bzw. einen Kostenbescheid mit dem entsprechenden Eintragungsvermerk für den/die Auszubildende übersandt.