Eignungsfeststellung
[23.05.2023]
Information zum Führen von Ausbildungsnachweisen
Nach § 13 Nr. 7 Berufsbildungsgesetz (BBiG) haben Auszubildende einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen. Die Ausbildungsvertragsmuster wurden um diese Angabe ergänzt. Um bei der Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge Rückfragen zu vermeiden, bitten wir Sie die aktuellen Vertragsmuster zu nutzen.