Eignungsfeststellung
[20.12.2022]
Hinweis zum Führen von Ausbildungsnachweisen
Derzeit erfolgt eine Überarbeitung der Empfehlung der Landesdirektion Sachsen vom 10. Oktober 2017 zum Führen von Ausbildungsnachweisen.
Wir weisen darauf hin, dass die zeitliche Dauer der Tätigkeiten aus dem Ausbildungsnachweis hervorgehen sollte gemäß der Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) vom 1. September 2020 für das Führen von Ausbildungsnachweisen. Die Angabe der absolvierten Stunden des jeweiligen Tages (tägliche Ausbildungszeit) und der jeweiligen Woche (wöchentliche Ausbildungszeit) sind ausreichend.
Wir weisen darauf hin, dass die zeitliche Dauer der Tätigkeiten aus dem Ausbildungsnachweis hervorgehen sollte gemäß der Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) vom 1. September 2020 für das Führen von Ausbildungsnachweisen. Die Angabe der absolvierten Stunden des jeweiligen Tages (tägliche Ausbildungszeit) und der jeweiligen Woche (wöchentliche Ausbildungszeit) sind ausreichend.