Vermessungstechniker/Geomatiker
[10.06.2024]
Prüfungstermine Zwischenprüfung 2024
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für die Zwischenprüfung in den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie in Sachsen
Gz: 13-6041/150/2
Vom 30. Mai 2024
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1174) geändert worden ist, führt in den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie vom 30. Mai 2010 (BGBl. I S. 694) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie (POGIT) vom 7. September 2017 (SächsABl. S. 1314), die zuletzt durch Ziffer V der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Zwischenprüfung wird am Mittwoch, den 25. September 2024, durchgeführt.
II. Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme an der Zwischenprüfung für jugendliche Auszubildende ist, dass die erste Nachuntersuchung (§ 33 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) grundsätzlich zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres, spätestens jedoch mit der Anmeldung des Auszubildenden zur Zwischenprüfung vorgelegt wird.
III. Zulassende Stelle
1. Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist vom Ausbildenden mit Zustimmung des Prüfungsbewerbers unter Verwendung des vorgegebenen Formulars Anmeldung zur Zwischenprüfung (sachsen.de) bis spätestens 9. August 2024 (Eingangsstempel) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Leipzig, 30. Mai 2024
Landesdirektion Sachsen
Dr. Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Gz: 13-6041/150/2
Vom 30. Mai 2024
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1174) geändert worden ist, führt in den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie vom 30. Mai 2010 (BGBl. I S. 694) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie (POGIT) vom 7. September 2017 (SächsABl. S. 1314), die zuletzt durch Ziffer V der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Zwischenprüfung wird am Mittwoch, den 25. September 2024, durchgeführt.
II. Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme an der Zwischenprüfung für jugendliche Auszubildende ist, dass die erste Nachuntersuchung (§ 33 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) grundsätzlich zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres, spätestens jedoch mit der Anmeldung des Auszubildenden zur Zwischenprüfung vorgelegt wird.
III. Zulassende Stelle
1. Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist vom Ausbildenden mit Zustimmung des Prüfungsbewerbers unter Verwendung des vorgegebenen Formulars Anmeldung zur Zwischenprüfung (sachsen.de) bis spätestens 9. August 2024 (Eingangsstempel) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Leipzig, 30. Mai 2024
Landesdirektion Sachsen
Dr. Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten