Fachangestellte/r für Bäderbetriebe
[13.01.2022]
Prüfungstermine Zwischenprüfung 2022
Bekanntmachung
der Landesdirektion Sachsen
als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für die Zwischenprüfung
im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe in Sachsen
der Landesdirektion Sachsen
als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für die Zwischenprüfung
im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe in Sachsen
vom 3. Januar 2022
I. AusschreibungDie Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das durch Artikel 16 des Gesetzes vom 28. März 2021 (BGBl. I S. 591) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe vom 26. März 1997 (BGBl. I S. 740) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe (POFABäd) vom 22. Januar 2007 (SächsABl. S. 58), die zuletzt durch Ziffer I der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfung wird an folgenden Terminen durchgeführt:
schriftliche Prüfung: | 7. März 2022 |
praktische Prüfung: | 8. März 2022 bis 11. März 2022 |
II. Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme an der Zwischenprüfung für jugendliche Auszubildende ist, dass die erste Nachuntersuchung (§ 33 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) grundsätzlich zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres, spätestens jedoch mit der Anmeldung des/der Auszubildenden zur Zwischenprüfung vorgelegt wird.
III. Zulassende Stelle
1. Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist vom Ausbildenden mit Zustimmung des Prüfungsbewerbers unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bis spätestens 15. Februar 2022 (Eingangsstempel) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen. Das Anmeldeformular ist im Internet unter www.lds.sachsen.de/ausbildung abzurufen.
2. Auf Antrag gewährt die zuständige Stelle behinderten Prüfungsteilnehmern eine ihrer Behinderung entsprechende Vergünstigung. Diese wird nur unter Vorlage eines ärztlichen Attestes mit entsprechender Empfehlung hinsichtlich der als notwendig erachteten Vergünstigung gewährt. Der zu verwendende Vordruck kann im Internet unter www.lds.sachsen.de/ausbildung abgerufen werden. Dies gilt auch für Prüfungsteilnehmer, die wegen einer ärztlich festgestellten vorübergehenden körperlichen Behinderung bei der Fertigung der Prüfungsarbeit erheblich beeinträchtigt sind.
Der Antrag ist zusammen mit der Anmeldung zur Prüfung zu stellen. Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Prüfungsvergünstigungen erst zu einem späteren Zeitpunkt vor, ist der Antrag unverzüglich zu stellen.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist für den Auszubildenden gebührenfrei.
Datenschutzhinweis
Ihre Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten, finden Sie unter dem Link www.lds.sachsen.de/datenschutz sowie in den dort eingestellten Informationsblättern.
Leipzig, 3. Januar 2022
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin