Umwelttechnische Berufe
[06.12.2022]
Prüfungstermine Zwischenprüfung 2023
Bekanntmachung
der Landesdirektion Sachsen
als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz
für die Zwischenprüfung in den umwelttechnischen Berufen
in Sachsen
GZ.: L13-6041/128/2
Vom 1. Dezember 2022
der Landesdirektion Sachsen
als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz
für die Zwischenprüfung in den umwelttechnischen Berufen
in Sachsen
GZ.: L13-6041/128/2
Vom 1. Dezember 2022
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1174) geändert worden ist, führt in den umwelttechnischen Berufen Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, Fachkraft für Abwassertechnik sowie Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft jeweils eine Zwischenprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen vom 17. Juni 2002 (BGBl. I S. 2335) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den umwelttechnischen Berufen (POutB) vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 90), die zuletzt durch Ziffer IV der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
II. Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme an der Zwischenprüfung für jugendliche Auszubildende ist, dass die erste Nachuntersuchung (§ 33 Jugendarbeitsschutzgesetz) grundsätzlich zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres, spätestens jedoch mit der Anmeldung des Auszubildenden zur Zwischenprüfung vorgelegt wird.
III. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist vom Ausbildenden mit Zustimmung des Prüfungsbewerbers unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bis spätestens 27. Januar 2023 (Eingangsstempel) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Datenschutzhinweis
Ihre Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten, finden Sie unter dem Link www.lds.sachsen.de/datenschutz sowie in den dort eingestellten Informations-blättern.
Leipzig, 1. Dezember 2022
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1174) geändert worden ist, führt in den umwelttechnischen Berufen Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, Fachkraft für Abwassertechnik sowie Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft jeweils eine Zwischenprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen vom 17. Juni 2002 (BGBl. I S. 2335) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den umwelttechnischen Berufen (POutB) vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 90), die zuletzt durch Ziffer IV der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
schriftliche Prüfung: | 21. März 2023 |
praktische Prüfung: | 4. April 2023 und 5. April 2023 |
II. Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme an der Zwischenprüfung für jugendliche Auszubildende ist, dass die erste Nachuntersuchung (§ 33 Jugendarbeitsschutzgesetz) grundsätzlich zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres, spätestens jedoch mit der Anmeldung des Auszubildenden zur Zwischenprüfung vorgelegt wird.
III. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist vom Ausbildenden mit Zustimmung des Prüfungsbewerbers unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bis spätestens 27. Januar 2023 (Eingangsstempel) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Datenschutzhinweis
Ihre Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten, finden Sie unter dem Link www.lds.sachsen.de/datenschutz sowie in den dort eingestellten Informations-blättern.
Leipzig, 1. Dezember 2022
Landesdirektion Sachsen
Dr. Schütz
Referatsleiterin
Dr. Schütz
Referatsleiterin