Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste
[06.09.2022]
Prüfungstermine Zwischenprüfung 2023
Bekanntmachung
der Landesdirektion Sachsen
als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für die
Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Medien- und
Informationsdienste in Sachsen
Gz.: L13-6041/126/2
vom 6. September 2022
der Landesdirektion Sachsen
als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für die
Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Medien- und
Informationsdienste in Sachsen
Gz.: L13-6041/126/2
vom 6. September 2022
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1174) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste eine Zwischenprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste vom 3. Juni 1998 (BGBl. I S. 1257, 2426), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung am 15. März 2000 (BGBl. I S. 222), und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 74), zuletzt geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. Januar 2019 (SächsABl. S. 347).
Die Zwischenprüfung wird am Mittwoch, den 1. März 2023 in folgenden Prüfungsbereichen durchgeführt:
1. Beschaffung, formale Erfassung
2. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
3. Wirtschafts- und Sozialkunde
2. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
3. Wirtschafts- und Sozialkunde
II. Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme an der Zwischenprüfung für jugendliche Auszubildende ist, dass die erste Nachuntersuchung (§ 33 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) grundsätzlich zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres, spätestens jedoch mit der Anmeldung des Auszubildenden zur Zwischenprüfung vorgelegt wird.
III. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist vom Ausbildenden mit Zustimmung des Prüfungsbewerbers unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bis spätestens 6. Januar 2023 (Eingangsstempel) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Datenschutzhinweis
Ihre Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten, finden Sie unter dem Link www.lds.sachsen.de/datenschutz sowie in den dort eingestellten Informationsblättern.
Leipzig, 6. September 2022
Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist vom Ausbildenden mit Zustimmung des Prüfungsbewerbers unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bis spätestens 6. Januar 2023 (Eingangsstempel) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Datenschutzhinweis
Ihre Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten, finden Sie unter dem Link www.lds.sachsen.de/datenschutz sowie in den dort eingestellten Informationsblättern.
Leipzig, 6. September 2022
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten