Kaufleute für Büromanagement
[15.08.2024]
Prüfungstermine Abschlussprüfung Teil 1 Frühjahr 2025
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für Teil 1 der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement in Sachsen
Gz.: 13-6041/147/2
Vom 13. August 2024
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 246) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement den Teil 1 der Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement vom 11. Dezember 2013 (BGBl. I 2013, S. 4125) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement vom 18. Juli 2014 (SächsABl. S. 900), die zuletzt durch Ziffer VII der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfung wird wie folgt durchgeführt:
Die Anmeldung zum Teil 1 der Abschlussprüfung, sowie der Antrag auf Wiederholungsprüfung ist spätestens bis zum 30. November 2024 (Eingangsstempel) vom Prüfungsbewerber unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Das Anmeldeformular ist im Internet unter www.lds.sachsen.de/ausbildung abzurufen.
Die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist für den Auszubildenden gebührenfrei.
Leipzig, 13. August 2024
Landesdirektion Sachsen
Dr. Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Gz.: 13-6041/147/2
Vom 13. August 2024
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 246) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement den Teil 1 der Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement vom 11. Dezember 2013 (BGBl. I 2013, S. 4125) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement vom 18. Juli 2014 (SächsABl. S. 900), die zuletzt durch Ziffer VII der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfung wird wie folgt durchgeführt:
Teil 1 der Abschlussprüfung | 27. März 2025 und 28. März 2025 |
Die Anmeldung zum Teil 1 der Abschlussprüfung, sowie der Antrag auf Wiederholungsprüfung ist spätestens bis zum 30. November 2024 (Eingangsstempel) vom Prüfungsbewerber unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Das Anmeldeformular ist im Internet unter www.lds.sachsen.de/ausbildung abzurufen.
Die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist für den Auszubildenden gebührenfrei.
Leipzig, 13. August 2024
Landesdirektion Sachsen
Dr. Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten