Kaufleute für Büromanagement
[04.09.2025]
Prüfungstermine Abschlussprüfung Teil 1 Frühjahr 2026
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für Teil 1 der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement in Sachsen
Gz.: 13-6041/169/2
vom 3. September 2025
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), führt im Ausbildungsberuf Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement den Teil 1 der Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement vom 25. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 62) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement vom 4. Juli 2025 (SächsABl. S. 770).
Die Prüfung wird wie folgt durchgeführt:
Die Anmeldung zum Teil 1 der Abschlussprüfung ist bis 30. November 2025 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Anträge auf Wiederholungsprüfung sind bis 30. November 2025 (Eingangsstempel) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Leipzig, 3. September 2025
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Gz.: 13-6041/169/2
vom 3. September 2025
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), führt im Ausbildungsberuf Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement den Teil 1 der Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement vom 25. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 62) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement vom 4. Juli 2025 (SächsABl. S. 770).
Die Prüfung wird wie folgt durchgeführt:
| Teil 1 der Abschlussprüfung | 26. Februar 2026 und 27. Februar 2026 |
Anträge auf Wiederholungsprüfung sind bis 30. November 2025 (Eingangsstempel) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Leipzig, 3. September 2025
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten