Verwaltungsfachangestellte/r
[27.03.2023]
Prüfungstermine Abschlussprüfung Winter 2023
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz über die Prüfungstermine für die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r in Sachsen
Gz: 13-6041/124/2
vom 27. März 2023
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1174) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r eine Abschlussprüfung durch.
Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten vom 19. Mai 1999 (BGBl. I S. 1029), geändert durch Verordnung vom 15. März 2000 (BGBL. I S. 222) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 100), die zuletzt durch Ziffer II der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
Die praktische Prüfung wird in der Zeit vom 29. Januar 2024 bis 2. Februar 2024 durchgeführt.
Die Ergänzungsprüfung wird in der Zeit vom 13. März 2024 bis 14. März 2024 durchgeführt.
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis 14. Juli 2023 unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Die Anträge auf Wiederholungsprüfung sind bis 15. September 2023 bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist für den Auszubildenden gebührenfrei.
Leipzig, 27. März 2023
Landesdirektion Sachsen
Dr. Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Gz: 13-6041/124/2
vom 27. März 2023
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1174) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r eine Abschlussprüfung durch.
Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten vom 19. Mai 1999 (BGBl. I S. 1029), geändert durch Verordnung vom 15. März 2000 (BGBL. I S. 222) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 100), die zuletzt durch Ziffer II der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
Schriftliche Prüfung | |
1. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
28. November 2023 |
2. Prüfungsbereich Verwaltungsbetriebswirtschaft |
29. November 2023 |
3. Prüfungsbereich Personalwesen |
30. November 2023 |
4. Prüfungsbereich Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren |
1. Dezember 2023 |
Die praktische Prüfung wird in der Zeit vom 29. Januar 2024 bis 2. Februar 2024 durchgeführt.
Die Ergänzungsprüfung wird in der Zeit vom 13. März 2024 bis 14. März 2024 durchgeführt.
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis 14. Juli 2023 unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Die Anträge auf Wiederholungsprüfung sind bis 15. September 2023 bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist für den Auszubildenden gebührenfrei.
Leipzig, 27. März 2023
Landesdirektion Sachsen
Dr. Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten