Verwaltungsfachwirt/in
Prüfungstermine 2024
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz über die Prüfungstermine für die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin in Sachsen
Gz: 13-6042/70/2
vom 15. März 2024
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 10a des Gesetzes vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) geändert worden ist, führt eine Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin durch. Für die Prüfung gilt die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin (POVFW) vom 16. Januar 2008 (SächsABl. S. 238), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. Januar 2016 (SächsABl. S. 315) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
Schriftliche Prüfung
Bei den Prüfungsfächern 4 und 5 können die Prüfungsteilnehmer zwischen einer Aufgabenstellung für den staatlichen und den kommunalen Bereich wählen. Das Wahlrecht ist zusammen mit dem Zulassungsantrag auszuüben und ist unwiderruflich.
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung wird in der Zeit vom 7. Januar 2025 bis 17. Januar 2025 durchgeführt.
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung sowie der Antrag auf Wiederholungsprüfung ist spätestens bis zum 19. Juli 2024 (Eingangsstempel) vom Prüfungsbewerber unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars Anmeldung zur Fortbildungsprüfung Verwaltungsfachwirt/in (sachsen.de) einschließlich der erforderlichen Nachweise bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Die Bescheinigung über die Teilnahme am Fortbildungslehrgang (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 POVFW) ist spätestens bis zum 9. September 2024 (Eingangsstempel) vom Prüfungsbewerber bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
III. Gebührenerhebung
Die Landesdirektion Sachsen erhebt auf der Grundlage der Sächsischen Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl S. 166), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. Dezember 2019 (SächsGVBl. 2020 S. 10) geändert worden ist, für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen Benutzungsgebühren. Für die Abnahme der Fortbildungsprüfung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in werden Gebühren in Höhe von 350,00 EUR erhoben.
Gebührenschuldner ist gemäß § 7 Abs. 1 der Verordnung der Prüfungsteilnehmer, sofern nicht sein Arbeitgeber die Kostenübernahme auf dem Zulassungsantrag bestätigt hat. Staatliche Behörden und Gerichte des Freistaates Sachsen sind von der Gebührenpflicht befreit.
Leipzig, 15. März 2024
Landesdirektion Sachsen
Dr. Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Gz: 13-6042/70/2
vom 15. März 2024
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 10a des Gesetzes vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) geändert worden ist, führt eine Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin durch. Für die Prüfung gilt die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin (POVFW) vom 16. Januar 2008 (SächsABl. S. 238), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. Januar 2016 (SächsABl. S. 315) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
Schriftliche Prüfung
1. Prüfungsfach Staats- und Verfassungsrecht,Europarecht, Bürgerliches Recht |
13. November 2024 |
2. Prüfungsfach Allgemeines Verwaltungsrecht unter Einbeziehung des besonderen Verwaltungsrechts I |
14. November 2024 |
3. Prüfungsfach Allgemeines Verwaltungsrecht unter Einbeziehung des besonderen Verwaltungsrechts II |
15. November 2024 |
4. Prüfungsfach Öffentliches Dienstrecht, Kommunikation und Mitarbeiterführung |
18. November 2024 |
5. Prüfungsfach Öffentliches Finanzwesen, Wirtschaftslehre |
19. November 2024 |
Bei den Prüfungsfächern 4 und 5 können die Prüfungsteilnehmer zwischen einer Aufgabenstellung für den staatlichen und den kommunalen Bereich wählen. Das Wahlrecht ist zusammen mit dem Zulassungsantrag auszuüben und ist unwiderruflich.
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung wird in der Zeit vom 7. Januar 2025 bis 17. Januar 2025 durchgeführt.
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung sowie der Antrag auf Wiederholungsprüfung ist spätestens bis zum 19. Juli 2024 (Eingangsstempel) vom Prüfungsbewerber unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars Anmeldung zur Fortbildungsprüfung Verwaltungsfachwirt/in (sachsen.de) einschließlich der erforderlichen Nachweise bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Die Bescheinigung über die Teilnahme am Fortbildungslehrgang (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 POVFW) ist spätestens bis zum 9. September 2024 (Eingangsstempel) vom Prüfungsbewerber bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
III. Gebührenerhebung
Die Landesdirektion Sachsen erhebt auf der Grundlage der Sächsischen Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl S. 166), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. Dezember 2019 (SächsGVBl. 2020 S. 10) geändert worden ist, für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen Benutzungsgebühren. Für die Abnahme der Fortbildungsprüfung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in werden Gebühren in Höhe von 350,00 EUR erhoben.
Gebührenschuldner ist gemäß § 7 Abs. 1 der Verordnung der Prüfungsteilnehmer, sofern nicht sein Arbeitgeber die Kostenübernahme auf dem Zulassungsantrag bestätigt hat. Staatliche Behörden und Gerichte des Freistaates Sachsen sind von der Gebührenpflicht befreit.
Leipzig, 15. März 2024
Landesdirektion Sachsen
Dr. Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten