Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste
[16.01.2024]
Prüfungstermine Abschlussprüfung 2024
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz über die Prüfungstermine für die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste in Sachsen
Gz.: 13-6041/126/3
vom 16. Januar 2024
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1174) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste vom 3. Juni 1998 (BGBl. I S. 1257, 2426), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung am 15. März 2000 (BGBl. I S. 222), und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 74), zuletzt geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. Januar 2019 (SächsABl. S. 347).
Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis 22. März 2024 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist für den Auszubildenden gebührenfrei.
Leipzig, 16. Januar 2024
Landesdirektion Sachsen
Dr. Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Gz.: 13-6041/126/3
vom 16. Januar 2024
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1174) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste vom 3. Juni 1998 (BGBl. I S. 1257, 2426), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung am 15. März 2000 (BGBl. I S. 222), und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 74), zuletzt geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. Januar 2019 (SächsABl. S. 347).
Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
schriftliche Prüfung: | 29. Mai 2024 und 30. Mai 2024 |
praktische Prüfung: | 6. August 2024 bis 9. August 2024 |
Ergänzungsprüfung: | 21. August 2024 |
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis 22. März 2024 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist für den Auszubildenden gebührenfrei.
Leipzig, 16. Januar 2024
Landesdirektion Sachsen
Dr. Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten