Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste
[08.01.2025]
Prüfungstermine Abschlussprüfung 2025
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz über die Prüfungstermine für die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste in Sachsen
Gz.: 13-6041/141/3
vom 8. Januar 2025
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 246) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste vom 3. Juni 1998 (BGBl. I S. 1257, 2426), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung am 15. März 2000 (BGBl. I S. 222), und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 74), zuletzt geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. Januar 2019 (SächsABl. S. 347).
Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis 21. März 2025 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist für Auszubildende gebührenfrei.
Leipzig, 8. Januar 2025
Landesdirektion Sachsen
Dr. Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Gz.: 13-6041/141/3
vom 8. Januar 2025
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 246) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste vom 3. Juni 1998 (BGBl. I S. 1257, 2426), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung am 15. März 2000 (BGBl. I S. 222), und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 74), zuletzt geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. Januar 2019 (SächsABl. S. 347).
Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
schriftliche Prüfung: | 13. Mai 2025 und 14. Mai 2025 |
praktische Prüfung: | 12. August 2025 bis 14. August 2025 |
Ergänzungsprüfung: | 21. August 2025 |
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis 21. März 2025 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist für Auszubildende gebührenfrei.
Leipzig, 8. Januar 2025
Landesdirektion Sachsen
Dr. Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten