Meister für Bäderbetriebe
[04.10.2022]
Prüfungstermine 2022/2023
Bekanntmachung
der Landesdirektion Sachsen
als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für die
Fortbildungsprüfung Geprüfte/r Meister/in für Bäderbetriebe in Sachsen
Gz.: L13-6042/92
Vom 30. September 2022
der Landesdirektion Sachsen
als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für die
Fortbildungsprüfung Geprüfte/r Meister/in für Bäderbetriebe in Sachsen
Gz.: L13-6042/92
Vom 30. September 2022
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1174) geändert worden ist, führt eine Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Meister/in für Bäderbetriebe durch. Für die Prüfung gilt die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe (POGeMBäd) vom 28. Juni 2007 (SächsAbl. S. 1026 ff), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 28. Juni 2012 (SächsABl. S. 1012) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden in folgenden Zeiträumen durchgeführt:
Achtung:
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen. Eine Prüfung im Rahmen der Fortbildungsprüfung Geprüfte/r Meister/in für Bäderbetriebe wird nicht durchgeführt.
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung ist bis spätestens 1. November 2022 (Eingangsstempel) vom Prüfungsbewerber unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen. Das Anmeldeformular ist im Internet unter www.lds.sachsen.de/ausbildung abzurufen.
Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
Die vollständigen Zulassungsunterlagen sind fristgemäß bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen. Von Teilsendungen bitten wir abzusehen. Später eingehende Zulassungsanträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Auf Antrag gewährt die zuständige Stelle behinderten Prüfungsteilnehmern eine ihrer Behinderung entsprechende Vergünstigung. Diese wird nur unter Vorlage eines ärztlichen Attestes mit entsprechender Empfehlung hinsichtlich der als notwendig erachteten Vergünstigung gewährt. Der zu verwendende Vordruck kann im Internet unter www.lds.sachsen.de/ausbildung abgerufen werden. Dies gilt auch für Prüfungsbewerber, die wegen einer ärztlich festgestellten vorübergehenden körperlichen Behinderung bei der Fertigung der Prüfungsarbeit erheblich beeinträchtigt sind.
Der Antrag ist zusammen mit der Anmeldung zur Prüfung zu stellen. Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Prüfungsvergünstigungen erst zu einem späteren Zeitpunkt vor, ist der Antrag unverzüglich zu stellen.
III. Gebührenerhebung
Die Landesdirektion Sachsen erhebt auf der Grundlage der Sächsischen Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung – SächsAuFGebVO vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 166), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. Dezember 2019 (SächsGVBl. 2020 S. 10) geändert worden ist, für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen Benutzungsgebühren. Für die Abnahme der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Meister/in werden Gebühren in Höhe von 730,00 Euro erhoben.
Kostenschuldner ist gemäß § 7 der Verordnung grundsätzlich der Prüfungsteilnehmer oder Arbeitgeber, sofern er den Prüfungsteilnehmer angemeldet hat. Staatliche Behörden und Gerichte des Freistaates Sachsen sind von der Gebührenpflicht befreit.
Datenschutzhinweis
Ihre Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten, finden Sie unter dem Link https://www.lds.sachsen.de/datenschutz sowie in den dort eingestellten Informationsblättern.
Leipzig, 30. September 2022
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1174) geändert worden ist, führt eine Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Meister/in für Bäderbetriebe durch. Für die Prüfung gilt die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe (POGeMBäd) vom 28. Juni 2007 (SächsAbl. S. 1026 ff), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 28. Juni 2012 (SächsABl. S. 1012) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden in folgenden Zeiträumen durchgeführt:
Allgemeiner Teil (Teil 1) | 19. und 20. Dezember 2022 |
Fachtheoretischer Teil (Teil 2) und Fachpraktischer Teil (Teil 3) |
20. April 2023 bis 28. April 2023 |
Achtung:
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen. Eine Prüfung im Rahmen der Fortbildungsprüfung Geprüfte/r Meister/in für Bäderbetriebe wird nicht durchgeführt.
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung ist bis spätestens 1. November 2022 (Eingangsstempel) vom Prüfungsbewerber unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen. Das Anmeldeformular ist im Internet unter www.lds.sachsen.de/ausbildung abzurufen.
Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
- eine Kopie des Prüfungszeugnisses über die bestandene Abschlussprüfung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe oder zum Schwimmmeistergehilfen/zur Schwimmmeistergehilfin,
- ein Nachweis über eine mindestens zweijährige Berufspraxis, die wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters für Bäderbetriebe hat,
- sonstige Zeugnisse, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen,
- bei Wiederholungsprüfungen, Bescheide über die nicht bestandene Prüfung.
Die vollständigen Zulassungsunterlagen sind fristgemäß bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen. Von Teilsendungen bitten wir abzusehen. Später eingehende Zulassungsanträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Auf Antrag gewährt die zuständige Stelle behinderten Prüfungsteilnehmern eine ihrer Behinderung entsprechende Vergünstigung. Diese wird nur unter Vorlage eines ärztlichen Attestes mit entsprechender Empfehlung hinsichtlich der als notwendig erachteten Vergünstigung gewährt. Der zu verwendende Vordruck kann im Internet unter www.lds.sachsen.de/ausbildung abgerufen werden. Dies gilt auch für Prüfungsbewerber, die wegen einer ärztlich festgestellten vorübergehenden körperlichen Behinderung bei der Fertigung der Prüfungsarbeit erheblich beeinträchtigt sind.
Der Antrag ist zusammen mit der Anmeldung zur Prüfung zu stellen. Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Prüfungsvergünstigungen erst zu einem späteren Zeitpunkt vor, ist der Antrag unverzüglich zu stellen.
III. Gebührenerhebung
Die Landesdirektion Sachsen erhebt auf der Grundlage der Sächsischen Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung – SächsAuFGebVO vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 166), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. Dezember 2019 (SächsGVBl. 2020 S. 10) geändert worden ist, für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen Benutzungsgebühren. Für die Abnahme der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Meister/in werden Gebühren in Höhe von 730,00 Euro erhoben.
Kostenschuldner ist gemäß § 7 der Verordnung grundsätzlich der Prüfungsteilnehmer oder Arbeitgeber, sofern er den Prüfungsteilnehmer angemeldet hat. Staatliche Behörden und Gerichte des Freistaates Sachsen sind von der Gebührenpflicht befreit.
Datenschutzhinweis
Ihre Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten, finden Sie unter dem Link https://www.lds.sachsen.de/datenschutz sowie in den dort eingestellten Informationsblättern.
Leipzig, 30. September 2022
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin