Wasserbaumeister
[15.08.2023]
Förderung eines Meisterbonus
Neu: Meisterbonus für Fortbildungsabschluss im Freistaat Sachsen für gepr. Wasserbaumeister/innen
Zum 1. Juli 2022 trat die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, des Sächsischen Staatsministerium des Innern zur Förderung der Beruflichen Bildung: erfolgreich und zukunftssicher (Richtlinie Berufliche Bildung) vom 28. Februar 2022 (SächsABl. S. 433), die zuletzt durch die Richtlinie vom 6. Juli 2023 (SächsABl. S. 992) geändert worden ist, in Kraft.
Hiernach besteht auch für gepr. Wasserbaumeister/innen, die ihre Fortbildung erfolgreich vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Sachsen abgeschlossen haben, die Möglichkeit, auf Antrag eine Zuwendung in Höhe von einmalig 2.000 Euro zu erhalten. Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort müssen zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Sachsen liegen, andernfalls kann gefördert werden, wessen Beschäftigungsort als selbstständige/r oder angestellte/r Meister/in zum Zeitpunkt der Antragstellung im Freistaat Sachsen liegt.
Für das Antrags- und Bearbeitungsverfahren ist die Landesdirektion Sachsen zuständig.
Das Antragsformular und die weiteren Fördervoraussetzungen finden Sie unter den nachfolgenden Links.
Hiernach besteht auch für gepr. Wasserbaumeister/innen, die ihre Fortbildung erfolgreich vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Sachsen abgeschlossen haben, die Möglichkeit, auf Antrag eine Zuwendung in Höhe von einmalig 2.000 Euro zu erhalten. Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort müssen zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Sachsen liegen, andernfalls kann gefördert werden, wessen Beschäftigungsort als selbstständige/r oder angestellte/r Meister/in zum Zeitpunkt der Antragstellung im Freistaat Sachsen liegt.
Für das Antrags- und Bearbeitungsverfahren ist die Landesdirektion Sachsen zuständig.
Das Antragsformular und die weiteren Fördervoraussetzungen finden Sie unter den nachfolgenden Links.