Bachelor of Laws (LL.B.)
[04.10.2024]
Rahmenbedingungen
Die Ausbildung in der Landesdirektion Sachsen erfolgt im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses, d. h. die Studierenden werden als sog. Anwärter/innen weitgehend den Beamten auf Widerruf gleichgestellt.
Zur Begründung des Ausbildungsverhältnisses erhalten die Studierenden zum Studienbeginn eine Urkunde, mit der sie unter Berufung in das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis zum/zur Regierungsinspektoranwärter/in bestellt werden.
Die Ausbildungsbezüge betragen derzeit 1.643,69 Euro (Grundbetrag, Stand 04/2026) zzgl. etwaiger Familienzuschläge. Für vermögenswirksame Anlagen werden zusätzlich vermögenswirksame Leistungen i. H. v. 6,65 Euro pro Monat (ab 1. Januar 2027: 13,29 Euro) gewährt.
Außerdem besteht ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Kalenderjahr sowie ggf. Anspruch auf Trennungsgeld während des Praktikums (z. B. als Wegstreckenentschädigung bei täglicher Rückkehr vom Praktikums- an den Wohnort).
Die Studierenden bleiben während der Ausbildung sozialversicherungspflichtig, d. h. sie verbleiben u. a. in ihrer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und die Versicherungsbeiträge werden zu weitgehend gleichen Teilen vom Studierenden und dem Freistaat Sachsen getragen.
Für eine Einstellung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Zur Begründung des Ausbildungsverhältnisses erhalten die Studierenden zum Studienbeginn eine Urkunde, mit der sie unter Berufung in das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis zum/zur Regierungsinspektoranwärter/in bestellt werden.
Die Ausbildungsbezüge betragen derzeit 1.643,69 Euro (Grundbetrag, Stand 04/2026) zzgl. etwaiger Familienzuschläge. Für vermögenswirksame Anlagen werden zusätzlich vermögenswirksame Leistungen i. H. v. 6,65 Euro pro Monat (ab 1. Januar 2027: 13,29 Euro) gewährt.
Außerdem besteht ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Kalenderjahr sowie ggf. Anspruch auf Trennungsgeld während des Praktikums (z. B. als Wegstreckenentschädigung bei täglicher Rückkehr vom Praktikums- an den Wohnort).
Die Studierenden bleiben während der Ausbildung sozialversicherungspflichtig, d. h. sie verbleiben u. a. in ihrer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und die Versicherungsbeiträge werden zu weitgehend gleichen Teilen vom Studierenden und dem Freistaat Sachsen getragen.
Für eine Einstellung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind deutscher Staatsangehöriger oder besitzen die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union.
- Sie verfügen über eine abgeschlossene, zu einem Hochschulstudium berechtigende Schul- oder Ausbildung.
- Sie bringen die nötige Motivation für das Studium und die sich anschließende berufliche Tätigkeit in der Verwaltung mit.