Bachelor of Laws (LL.B.)
Rahmenbedingungen
Die Ausbildung in der Landesdirektion Sachsen erfolgt im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses, d. h. die Studierenden werden als sog. Anwärter/innen weitgehend den Beamten auf Widerruf gleichgestellt.
Zur Begründung des Ausbildungsverhältnisses erhalten die Studierenden zum Studienbeginn eine Urkunde, mit der sie unter Berufung in das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis zum/zur Regierungsinspektoranwärter/in bestellt werden.
Die Ausbildungsbezüge betragen derzeit 1.433,69 Euro (Grundbetrag) zzgl. etwaiger Familienzuschläge. Für vermögenswirksame Anlagen werden zusätzlich vermögenswirksame Leistungen i. H. v. 6,65 Euro pro Monat gewährt.
Außerdem besteht ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Kalenderjahr sowie ggf. Anspruch auf Trennungsgeld während des Praktikums (z. B. als Wegstreckenentschädigung bei täglicher Rückkehr vom Praktikums- an den Wohnort).
Die Studierenden bleiben während der Ausbildung sozialversicherungspflichtig, d. h. sie verbleiben u. a. in ihrer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und die Versicherungsbeiträge werden zu weitgehend gleichen Teilen vom Studierenden und dem Freistaat Sachsen getragen.
Für eine Einstellung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Zur Begründung des Ausbildungsverhältnisses erhalten die Studierenden zum Studienbeginn eine Urkunde, mit der sie unter Berufung in das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis zum/zur Regierungsinspektoranwärter/in bestellt werden.
Die Ausbildungsbezüge betragen derzeit 1.433,69 Euro (Grundbetrag) zzgl. etwaiger Familienzuschläge. Für vermögenswirksame Anlagen werden zusätzlich vermögenswirksame Leistungen i. H. v. 6,65 Euro pro Monat gewährt.
Außerdem besteht ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Kalenderjahr sowie ggf. Anspruch auf Trennungsgeld während des Praktikums (z. B. als Wegstreckenentschädigung bei täglicher Rückkehr vom Praktikums- an den Wohnort).
Die Studierenden bleiben während der Ausbildung sozialversicherungspflichtig, d. h. sie verbleiben u. a. in ihrer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und die Versicherungsbeiträge werden zu weitgehend gleichen Teilen vom Studierenden und dem Freistaat Sachsen getragen.
Für eine Einstellung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind deutscher Staatsangehöriger oder besitzen die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union.
- Sie verfügen über eine abgeschlossene, zu einem Hochschulstudium berechtigende Schul- oder Ausbildung.
- Sie bringen die nötige Motivation für das Studium und die sich anschließende berufliche Tätigkeit in der Verwaltung mit.