Verwaltungswirt/in
[09.10.2024]
Ausbildungsverlauf und -inhalte
Die Ausbildung erfolgt im Rahmen einer zweijährigen dualen Ausbildung im Fachbereich Allgemeine Verwaltung am Ausbildungszentrum Bobritzsch. Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erlangen Sie die Befähigung für die zweite Einstiegsebene der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung.
Innerhalb der Ausbildungszeit ist eine optimale Verzahnung von theoretischer und praktischer Ausbildung durch den Wechsel von fachtheoretischen und berufspraktischen Ausbildungsabschnitten in den staatlichen und kommunalen Behörden des Freistaates Sachsen gesichert.
Die am Ausbildungszentrum Bobritzsch zu absolvierende fachtheoretische Ausbildung (mind. 1.000 Lehrveranstaltungsstunden) ist in Grund-, Haupt- und Vertiefungsausbildung gegliedert und dauert mindestens zehn Monate. Inhaltlich werden Kenntnisse in den Fachgruppen Recht, Öffentliche Finanzwirtschaft sowie Verwaltungsmanagement vermittelt. Die Fachgruppe Recht untergliedert sich in Öffentliches Recht und Bürgerliches Recht. Im Bereich der Öffentlichen Finanzwirtschaft werden wirtschaftliches Grundwissen und Verwaltungsbetriebswirtschaft, staatliches und kommunales Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie Abgaben- und Kostenrecht gelehrt. Das Verwaltungsmanagement umfasst die Verwaltungsorganisation und -modernisierung, bürger- und kundenorientierte Kommunikation sowie die Verwaltungsinformatik.
Während dieser Zeit wird den Anwärter(n)/innen bei Bedarf kostengünstig Wohnraum in der Nähe des Ausbildungszentrums zur Verfügung gestellt.
Die praktische Ausbildung gliedert sich in
Im Grundpraktikum werden die Kernaufgaben der Verwaltung vermittelt. Im Haupt- und Abschlusspraktikum werden Sie in Schwerpunktbereichen mit den speziellen Aufgaben der Verwaltung vertraut gemacht. Die Landesdirektion Sachsen ist Einstellungsbehörde für alle staatlichen Behörden des Freistaates Sachsen und gibt ihren Anwärter(n)/innen Praktika nicht streng vor. Daher können diese in einer Vielzahl staatlicher und teilweise auch kommunaler Behörden in der Regel im Freistaat Sachsen absolviert werden. Damit wird den Anwärter(n)/innen die Möglichkeit gegeben, die Praktikumsbehörde entsprechend ihrer persönlichen Interessen und Neigungen selbständig auszuwählen und damit zahlreiche Behörden mit ihren Aufgabenspektren kennenzulernen.
Die Landesdirektion Sachsen stellt selbstverständlich auch Praktikumsplätze in ihren drei Dienststellen in Chemnitz, Dresden und Leipzig im begrenzten Umfang zur Verfügung. Nach Möglichkeit erfolgt der Einsatz dann in einer wohnortnahen Dienststelle. Sollte sich ein Einsatz außerhalb des Wohnortes erforderlich machen, besteht die Möglichkeit, dadurch entstehende Kosten im Rahmen der trennungsgeldrechtlichen Vorschriften teilweise erstattet zu bekommen.
Innerhalb der Ausbildungszeit ist eine optimale Verzahnung von theoretischer und praktischer Ausbildung durch den Wechsel von fachtheoretischen und berufspraktischen Ausbildungsabschnitten in den staatlichen und kommunalen Behörden des Freistaates Sachsen gesichert.
Die am Ausbildungszentrum Bobritzsch zu absolvierende fachtheoretische Ausbildung (mind. 1.000 Lehrveranstaltungsstunden) ist in Grund-, Haupt- und Vertiefungsausbildung gegliedert und dauert mindestens zehn Monate. Inhaltlich werden Kenntnisse in den Fachgruppen Recht, Öffentliche Finanzwirtschaft sowie Verwaltungsmanagement vermittelt. Die Fachgruppe Recht untergliedert sich in Öffentliches Recht und Bürgerliches Recht. Im Bereich der Öffentlichen Finanzwirtschaft werden wirtschaftliches Grundwissen und Verwaltungsbetriebswirtschaft, staatliches und kommunales Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie Abgaben- und Kostenrecht gelehrt. Das Verwaltungsmanagement umfasst die Verwaltungsorganisation und -modernisierung, bürger- und kundenorientierte Kommunikation sowie die Verwaltungsinformatik.
Während dieser Zeit wird den Anwärter(n)/innen bei Bedarf kostengünstig Wohnraum in der Nähe des Ausbildungszentrums zur Verfügung gestellt.
Die praktische Ausbildung gliedert sich in
- Grundpraktikum (ca. zwei Monate),
- Hauptpraktikum I (ca. fünf Monate),
- Hauptpraktikum II (ca. drei Monate) sowie
- Abschlusspraktikum (ca. zwei Monate).
Im Grundpraktikum werden die Kernaufgaben der Verwaltung vermittelt. Im Haupt- und Abschlusspraktikum werden Sie in Schwerpunktbereichen mit den speziellen Aufgaben der Verwaltung vertraut gemacht. Die Landesdirektion Sachsen ist Einstellungsbehörde für alle staatlichen Behörden des Freistaates Sachsen und gibt ihren Anwärter(n)/innen Praktika nicht streng vor. Daher können diese in einer Vielzahl staatlicher und teilweise auch kommunaler Behörden in der Regel im Freistaat Sachsen absolviert werden. Damit wird den Anwärter(n)/innen die Möglichkeit gegeben, die Praktikumsbehörde entsprechend ihrer persönlichen Interessen und Neigungen selbständig auszuwählen und damit zahlreiche Behörden mit ihren Aufgabenspektren kennenzulernen.
Die Landesdirektion Sachsen stellt selbstverständlich auch Praktikumsplätze in ihren drei Dienststellen in Chemnitz, Dresden und Leipzig im begrenzten Umfang zur Verfügung. Nach Möglichkeit erfolgt der Einsatz dann in einer wohnortnahen Dienststelle. Sollte sich ein Einsatz außerhalb des Wohnortes erforderlich machen, besteht die Möglichkeit, dadurch entstehende Kosten im Rahmen der trennungsgeldrechtlichen Vorschriften teilweise erstattet zu bekommen.