Vermessungstechniker/Geomatiker
[13.12.2023]
Betrieblicher Auftrag
Hinweise zum betrieblichen Auftrag des Prüfungsbereiches
• Geodatenprozesse (Geomatik) bzw.
• Vermessungstechnische Prozesse (Vermessungstechnik)
1. Für die Beantragung des Themas des betrieblichen Auftrages ist das bereitgestellte Formular » „Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrages“ zu verwenden.
2. Es ist ein betrieblicher Auftrag auszuwählen, der den Anforderungen entsprechen muss, die in der Ausbildungsverordnung festgelegt sind. Der betriebliche Auftrag soll eine Aufgabe sein, die dem originären Betriebszweck dient und auch zu erledigen wäre, wenn keine Abschlussprüfung anstehen würde.
3. Die Beantragung des Themas hat für die
gemeinsam mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung zu erfolgen.
4. Der Prüfungsausschuss prüft das Thema des betrieblichen Auftrages und gibt es zur Durchführung im Ausbildungsbetrieb frei. Wenn der betriebliche Auftrag nicht genehmigungsfähig ist, gibt der Prüfungsausschuss Hinweise auf die Mängel und Gelegenheit, den Antrag zu ändern.
5. Die Genehmigung des Themas durch den Prüfungsausschuss erfolgt in der Regel für die
6. Die Aufsicht über die Bearbeitung des betrieblichen Auftrages durch den Prüfungsteilnehmer erfolgt durch den Ausbilder bzw. einer qualifizierten Fachkraft des Ausbildungsbetriebes.
7. Die prozess- und produktbezogene Dokumentation sollte wie folgt gegliedert werden:
a) Titelblatt
c) vom Prüfungsausschuss genehmigter „Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrages“
d) Auftragsbeschreibung, welche mindestens zwei und höchstens vier DIN A 4 Seiten Text betragen soll
e) Literaturverzeichnis / Quellenangabe / Abkürzungsverzeichnis / Anlagenverzeichnis
f) „persönliche Erklärung des Prüfungsteilnehmers“
g) prozess- und produktbezogene Unterlagen als Anlagen
8. Die Dokumentation einschließlich der persönlichen Erklärung des Prüfungsteilnehmers ist ausschließlich digital als eine PDF-Datei über das Postfach pruefer@lds.sachsen.de mit dem Betreff „Betrieblicher Auftrag + Name“ bis zu dem im Zulassungsschreiben benannten Termin an die zuständige Stelle zu senden.
Eine verspätete Abgabe der Dokumentation wird als nicht erbrachte Prüfungsleistung gewertet.
9. Wird keine Dokumentation eingereicht, wird die Abschlussprüfung als nicht bestanden gewertet.
10. Der Prüfungsausschuss führt mit dem Prüfungsteilnehmer das auftragsbezogene Fachgespräch auf der Grundlage der prozess- und produktbezogenen Aufzeichnungen sowie des Ergebnisses des bearbeiteten betrieblichen Auftrages durch. Termin und Ort für das Fachgespräch werden von der zuständigen Stelle mit der Prüfungszulassung mitgeteilt.
• Geodatenprozesse (Geomatik) bzw.
• Vermessungstechnische Prozesse (Vermessungstechnik)
1. Für die Beantragung des Themas des betrieblichen Auftrages ist das bereitgestellte Formular » „Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrages“ zu verwenden.
2. Es ist ein betrieblicher Auftrag auszuwählen, der den Anforderungen entsprechen muss, die in der Ausbildungsverordnung festgelegt sind. Der betriebliche Auftrag soll eine Aufgabe sein, die dem originären Betriebszweck dient und auch zu erledigen wäre, wenn keine Abschlussprüfung anstehen würde.
3. Die Beantragung des Themas hat für die
• Sommerprüfung bis zu dem in der Bekanntmachung der Prüfungstermine genannten Termin |
• Winterprüfung bis zu dem in der Bekanntmachung der Prüfungstermine genannten Termin |
4. Der Prüfungsausschuss prüft das Thema des betrieblichen Auftrages und gibt es zur Durchführung im Ausbildungsbetrieb frei. Wenn der betriebliche Auftrag nicht genehmigungsfähig ist, gibt der Prüfungsausschuss Hinweise auf die Mängel und Gelegenheit, den Antrag zu ändern.
5. Die Genehmigung des Themas durch den Prüfungsausschuss erfolgt in der Regel für die
• Sommerprüfung | bis zum | 15. März des jeweiligen Jahres |
• Winterprüfung | bis zum | 15. Oktober des jeweiligen Vorjahres |
7. Die prozess- und produktbezogene Dokumentation sollte wie folgt gegliedert werden:
a) Titelblatt
- Thema des betrieblichen Auftrages
- Name, Vorname des Prüfungsteilnehmers
- Ausbildungsbetrieb
- Durchführungszeitraum
c) vom Prüfungsausschuss genehmigter „Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrages“
d) Auftragsbeschreibung, welche mindestens zwei und höchstens vier DIN A 4 Seiten Text betragen soll
e) Literaturverzeichnis / Quellenangabe / Abkürzungsverzeichnis / Anlagenverzeichnis
f) „persönliche Erklärung des Prüfungsteilnehmers“
g) prozess- und produktbezogene Unterlagen als Anlagen
8. Die Dokumentation einschließlich der persönlichen Erklärung des Prüfungsteilnehmers ist ausschließlich digital als eine PDF-Datei über das Postfach pruefer@lds.sachsen.de mit dem Betreff „Betrieblicher Auftrag + Name“ bis zu dem im Zulassungsschreiben benannten Termin an die zuständige Stelle zu senden.
Eine verspätete Abgabe der Dokumentation wird als nicht erbrachte Prüfungsleistung gewertet.
9. Wird keine Dokumentation eingereicht, wird die Abschlussprüfung als nicht bestanden gewertet.
10. Der Prüfungsausschuss führt mit dem Prüfungsteilnehmer das auftragsbezogene Fachgespräch auf der Grundlage der prozess- und produktbezogenen Aufzeichnungen sowie des Ergebnisses des bearbeiteten betrieblichen Auftrages durch. Termin und Ort für das Fachgespräch werden von der zuständigen Stelle mit der Prüfungszulassung mitgeteilt.