Eintragung Berufsausbildungsverzeichnis
[21.07.2026]
Berufausbildungsverzeichnis:
Grundlagen und Informationen
Voraussetzungen für die Eintragung
Ein Berufsausbildungsvertrag kann erst in das Berufsausbildungsverzeichnis eingetragen werden, wenn
- die Eignung der Ausbildungsstätte festgestellt wurde und
- die Eignung des Ausbildungspersonals von der zuständigen Stelle anerkannt wurde
Erforderliche Unterlagen
- der vom Ausbildenden unterschriebene Antrag auf Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis
- für die Berufe Fachangestellte/r für Bäderbetriebe, Vermessungstechniker/in und Geomatiker/in ist ein gesonderter Antrag auf Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis zu verwenden
- der von allen Vertragsparteien unterschriebene Berufsausbildungsvertrag oder – bei Änderungen – der Antrag zur Änderung des Berufsausbildungsvertrages
- die Ausbilderkarte, sofern sich die ausbildende Person geändert hat,
- die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung (Ausbildungsplan) für die gesamte Ausbildungsdauer,
- bei Jugendlichen die Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz