Eintragung Berufsausbildungsverzeichnis
[10.10.2024]
Berufausbildungsverzeichnis:
Grundlagen und Informationen
Eine Eintragung der Verträge in das Berufsausbildungsverzeichnis ist nur möglich, wenn die Eignung der Ausbildungsstätte und die
Eignung des Ausbildungspersonals durch die zuständige Stelle festgestellt worden sind.
Folgende Unterlagen sind bei der Landesdirektion Sachsen
vorzulegen:
- der vom Ausbildenden unterschriebene Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
- der von allen Beteiligten unterschriebene Berufsausbildungsvertrag bzw. Antrag auf Änderung des Berufsausbildungsvertrages
Ausbilderkarte (bei Ausbilderwechsel)
- die sachliche und zeitliche Gliederung (Ausbildungsplan für die gesamte Ausbildungsdauer)
Hinweis zur Ausbildungsplanung der Verwaltungsfachangestellten: Aufgrund fehlender Berufsschulzeiten und Zeiten der dienstbegleitenden Unterweisung im zweiten und dritten Lehrjahr sind im Ausbildungsplan die jeweiligen Einsatzbereiche/Ausbildungsstationen unter Angabe der geplanten Einsatzwochen für diese Lehrjahre anzugeben.
- bei Jugendlichen die Erstuntersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz