Aktuelles
[13.01.2023]
Antworten auf Fragen zur Inbetriebnahme einer Flüchtlingsunterkunft in Chemnitz-Einsiedel
Ist das Ziel der geplanten Reaktivierung eine Erstaufnahmeeinrichtung wie schon in 2015, oder ist eine dauerhafte Unterbringung der afghanischen Ortskräfte und ihrer Familien vorgesehen?
Eine dauerhafte Unterbringung von afghanischen Ortskräften und deren Familien in der Aufnahmeeinrichtung in Einsiedel ist nicht vorgesehen. Die Menschen werden in Einsiedel nur so lange untergebracht, bis in einer Kommune des Freistaates Sachsen die benötigte Unterkunft verfügbar ist. Dies kann bis zu mehreren Monaten dauern.
Und stimmt es das es 14 Familien mit insgesamt 370 Personen in ehemaligen Pionierlager einziehen sollen? Das hieße, eine Familie hat im Schnitt rund 26 Personen?
Die Unterkunft verfügt maximal über Platz für 352 Personen. Diese Plätze sollen mit Familien belegt werden. Die bisher vom Freistaat Sachsen aufgenommenen Familienverbände umfassen im Schnitt 5 bis 6 Personen. Einige Familienverbände sind bis zu 9 Personen stark.
Für welchen Zeitraum soll die Flüchtlingsunterkunft aktiviert werden?
Der Betrieb ist für ein Jahr vorgesehen.
Für welchen Zeitraum wurde der neue Mietvertrag mit dem Eigentümer abgeschlossen?
Die Mietvertrag wurde für die Dauer eines Jahres - also bis Ende 2023 - abgeschlossen.
Welche Institution wird den Betrieb der Einrichtung übernehmen?
Der Johanniter Kreisverband Erzgebirge wird als Betreiber im Auftrag der Landesdirektion Sachsen die Einrichtung übernehmen.
Wie viele Bedienstete sind im Objekt für welche Aufgaben vorgesehen?
Die personelle Besetzung hängt von der Belegung der Einrichtung ab. Bis zu einer Belegung von 200 Personen werden jeweils fünf Mitarbeiter (inklusive einer Führungskraft) im Schichtbetrieb für die Organisation des Betriebs seitens des Betreibers eingesetzt. Hinzu kommt noch Personal des Wachschutzes, dessen Umfang wegen der damit im Zusammenhang stehenden Fragen der Gewährleistung des Schutzes der Einrichtung nicht mitgeteilt werden kann.
Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Sicherheit der Einrichtung zu gewährleisten?
Für jede Aufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen besteht ein u.a. mit Polizei und örtlicher Feuerwehr erarbeitetes umfangreiches Sicherheitskonzept, das in enger Abstimmung mit der Polizei des Freistaates Sachsen umgesetzt wird.
Die Sicherheitskonzepte sehen sowohl bauliche als auch organisatorische Sicherheitsmaßnahmen vor. Ein Baustein ist hierbei die Beauftragung eines Wachschutzunternehmens zur Gewährleistung des Schutzes der Einrichtung gegen An- und Übergriffe von außen und zur Unterstützung des Betreibers bei sicherheitsrelevanten Vorkommnissen in der Einrichtung.
Hinzu kommen lagebezogen polizeilichen Maßnahmen, zu denen die LDS aber keine Auskünfte erteilen kann.
Die Sicherheitskonzepte sehen sowohl bauliche als auch organisatorische Sicherheitsmaßnahmen vor. Ein Baustein ist hierbei die Beauftragung eines Wachschutzunternehmens zur Gewährleistung des Schutzes der Einrichtung gegen An- und Übergriffe von außen und zur Unterstützung des Betreibers bei sicherheitsrelevanten Vorkommnissen in der Einrichtung.
Hinzu kommen lagebezogen polizeilichen Maßnahmen, zu denen die LDS aber keine Auskünfte erteilen kann.
Was wird im Detail zur Sicherheit der ansässigen Bevölkerung getan? Welche Kosten entstehen dafür?
Wie dargestellt erstreckt sich der Auftrag des Wachschutzunternehmens auf die Gewährleistung der Sicherheit der Einrichtung. Für Maßnahmen außerhalb der Einrichtung hat der Wachschutz zwar keine Befugnisse, denn dafür ist die örtliche Polizei zuständig. Wachschutz und Polizei arbeiten jedoch bei Bedarf eng zusammen.
Zuständig ist das Polizeirevier Chemnitz-Südwest. Erster Ansprechpartner für die Ortschaft Einsiedel dort ist der Bürgerpolizist, Polizeihauptkommissar Jens Grimmer.
Zuständig ist das Polizeirevier Chemnitz-Südwest. Erster Ansprechpartner für die Ortschaft Einsiedel dort ist der Bürgerpolizist, Polizeihauptkommissar Jens Grimmer.
Wurde bei den unterzubringenden Personen/Familien eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt?
Die afghanischen Ortskräfte und ihre Familien durchlaufen eine von Behörden des Bundes durchgeführte Sicherheitsüberprüfung. In Einzelfällen ist ein anlassbezogener Fahrdienst verfügbar.
Wird es eine Shuttlebuslinie zwischen Rathaus und Flüchtlingsunterkunft geben?
Nein, einen Shuttlebus wird es nicht geben. In Einzelfällen ist ein anlassbezogener Fahrdienst verfügbar.
Kann der Verkehr zur Unterkunft durch organisatorische Maßnahmen geringgehalten werden?
Der Betreiber hat das Thema bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 3.12.2022 aufgenommen und zugesichert, dass – soweit es in seiner Hand liegt – die Zu- und Abfahrten für Ver- und Entsorgungsleistungen und notwendige Beförderungen gebündelt werden, damit das Verkehrsaufkommen insgesamt so gering wie möglich bleibt. Der Betreiber wird sich an den Sitzungen des Ortschaftsrates beteiligen. Er kann dort u.a. zu diesem Thema angesprochen werden bzw. wird dort zu dem Thema berichten.
Wie hoch sind die Kosten pro untergebrachter Person pro Tag und Monat? Von wem werden die Kosten getragen?
Kosten können grundsätzlich nur mitgeteilt werden, soweit Verschwiegenheitspflichten (vertragliche Festlegungen und wettbewerbsrechtliche Verbote bei öffentlichen Vergaben) dem nicht entgegenstehen.
In die Haushaltszuständigkeit der LDS fallen für die Einrichtung in Einsiedel lediglich die Betreiber- und Bewachungskosten. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Kostenpositionen teilweise belegungsabhängig, teilweise aber auch belegungsunabhängig sind. Damit lässt sich ein Pro-Kopf-Betrag auch praktisch nicht – erst Recht nicht im Vorgriff auf den Betrieb der Einrichtung – ermitteln.
Als Orientierung kann die LDS jedoch die ihr im Jahr 2022 für den Betrieb der derzeit ca. 8.000 Plätze ihrer Aufnahmeeinrichtungen insgesamt verfügbaren Mittel nennen. Diese betragen ca. 118 Mio. EUR. Liegenschaftliche Kosten (Miete, Kosten für Energie und Wasser) sind hierin nicht enthalten und der LDS auch nicht bekannt, da hierfür grundsätzlich der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement zuständig ist. Ebenso fehlen in dieser Summe die Aufwendungen für die gesundheitliche Versorgung und Taschengeldzahlungen.
Die Gesamtheit der Kosten trägt der Freistaat Sachsen. Im Fall der Afghanischen Ortskräfte nebst Familien kommt nach Anmeldung der Personen beim Jobcenter eine Übernahme/Erstattung eines Teils der Kosten durch den Bund in Betracht.
In die Haushaltszuständigkeit der LDS fallen für die Einrichtung in Einsiedel lediglich die Betreiber- und Bewachungskosten. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Kostenpositionen teilweise belegungsabhängig, teilweise aber auch belegungsunabhängig sind. Damit lässt sich ein Pro-Kopf-Betrag auch praktisch nicht – erst Recht nicht im Vorgriff auf den Betrieb der Einrichtung – ermitteln.
Als Orientierung kann die LDS jedoch die ihr im Jahr 2022 für den Betrieb der derzeit ca. 8.000 Plätze ihrer Aufnahmeeinrichtungen insgesamt verfügbaren Mittel nennen. Diese betragen ca. 118 Mio. EUR. Liegenschaftliche Kosten (Miete, Kosten für Energie und Wasser) sind hierin nicht enthalten und der LDS auch nicht bekannt, da hierfür grundsätzlich der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement zuständig ist. Ebenso fehlen in dieser Summe die Aufwendungen für die gesundheitliche Versorgung und Taschengeldzahlungen.
Die Gesamtheit der Kosten trägt der Freistaat Sachsen. Im Fall der Afghanischen Ortskräfte nebst Familien kommt nach Anmeldung der Personen beim Jobcenter eine Übernahme/Erstattung eines Teils der Kosten durch den Bund in Betracht.
Welche monatliche Miete wurde vertraglich vereinbart und wie gliedert sich diese in Kaltmiete und Betriebskosten?
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) ist nicht befugt, Auskünfte zur Höhe der Miet- und Nebenkosten zu geben. Zum einen ist die LDS nicht Mieter, sondern Nutzer der Immobilie. Mieter ist der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement. Zum anderen ist bekannt, dass die Mietvertragsparteien vereinbart haben, dass der Inhalt des Mietvertrages vertraulich behandelt wird.
Wie Ihnen bekannt ist, wurde das im Mietvertragszeitraum ab 2015 an den Eigentümer gezahlte Geld in keiner nachvollziehbaren Art für bauliche Ertüchtigungen oder Investitionen in der Einrichtung verwendet. Welche verbindlichen Auflagen zur Ertüchtigung der Infrastruktur in der Einrichtung wurden jetzt mit dem Eigentümer vertraglich vereinbart, damit Fehler aus der Vergangenheit nicht wiederholt werden?
Auch hier bezieht sich die Frage auf Inhalte zum Mietvertrag, zu deren Offenlegung die LDS nicht befugt sind. Auskünfte könnte hierzu allenfalls. der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (Niederlassung Chemnitz) geben.
Wie ist eine für die prognostizierte Personenzahl quantitativ ausreichende Trinkwasserversorgung in der Einrichtung gewährleistet? Diese Frage betrifft das Konzept der Wasserversorgung für das Objekt insgesamt, da keine Trennung zwischen Löschwassernetz und Trinkwassernetz vorhanden ist und somit eine direkte Abhängigkeit besteht.
Eine ausreichende Wasserversorgung für die Unterkunft ist gewährleistet. Bereits im Zuge der Belegung der Einrichtung mit Asylsuchenden in den Jahren 2015/2016 wurden Maßnahmen zur Erhöhung des Wasserdruckes ergriffen. Zu einem wurde die Wasserleitung an der Schollstraße erneuert. Zum anderen wurde für die Wasserleitung an der Schollstraße und am Dittersdorfer Weg eine Druckerhöhungsanlage installiert und in Betrieb genommen (siehe dazu auch Einsiedler Anzeiger, Ausgabe Oktober 2017, S. 1).
Die Wasserversorgung der Unterkunft funktionierte sowohl 2015/2016 als auch im Sommer 2022, als dort ukrainische Flüchtlinge untergebracht waren, problemlos.
Die Verfügbarkeit von ausreichend Löschwasser wurde im Rahmen der baurechtlichen Prüfung, zu der die Prüfung des Brandschutzes gehört, von der Stadt Chemnitz bestätigt.
Die Wasserversorgung der Unterkunft funktionierte sowohl 2015/2016 als auch im Sommer 2022, als dort ukrainische Flüchtlinge untergebracht waren, problemlos.
Die Verfügbarkeit von ausreichend Löschwasser wurde im Rahmen der baurechtlichen Prüfung, zu der die Prüfung des Brandschutzes gehört, von der Stadt Chemnitz bestätigt.
Auf der Schollstraße ist vor wenigen Jahren das Abwassernetz erneuert wurden, nicht aber auf der Anton-Herrmann-Straße. Das dortige Abwassernetz ist aus den 20iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts und befindet sich in einem baulichen desolaten Zustand. Es ist naheliegend und davon auszugehen, dass bei einer dauerhaften Belegung von rd. 400 Personen das Abwassernetz auf der Anton-Herrmann-Straße nicht ausreichend dimensioniert ist und es ständig zu Havarien kommt. Ist dieser Umstand bekannt und wenn ja, wie wurde er berücksichtigt?
Eine Nachfrage der LDS beim zuständigen Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz am 30.09.2022 ergab, dass das Abwassernetz im Bereich der Anton-Herrmann-Straße die Abwässer der Unterkunft sicher ableiten kann. Die Kapazität der Abwasserleitung ist ausreichend. Auch sind keine Schäden an der Abwasserleitung bekannt.
Wie viele Ortskräfte sind für die Unterbringung in Sachsen angekündigt, wie viele davon im laufenden Jahr?
Der Freistaat Sachsen muss von den insgesamt 33.000 Personen, die die Bundesrepublik aufnimmt, 5 Prozent bzw. 1.665 Personen aufnehmen.
Für 2021/2022 hat Sachsen bereits Zusagen für 328 Familien mit 1.515 Personen erteilt.
Für 2021/2022 hat Sachsen bereits Zusagen für 328 Familien mit 1.515 Personen erteilt.
Wie viele sind bisher in Sachsen untergekommen – und wo?
Im Freistaat Sachsen sind bisher 309 Familien mit 1.403 Personen angekommen und auf die Landkreise und Kreisfreien Städte verteilt worden. Die Verteilung erfolgt nach einem Verteilschlüssel, der sich an der Einwohnerzahl der Kommunen orientiert. Die Stadt Chemnitz muss z. B. 6 Prozent der Flüchtlinge aufnehmen, was 100 Personen entspricht. Von diesen hat die Stadt bereits 96 Personen aufgenommen.
Was wissen wir über die Struktur: Wie viele sind männlich, weiblich, wie viele Kinder sind darunter, wie viele kommen allein, wie viele im Familienverband?
Der Rückblick auf die ersten drei Quartale 2022 ergibt für die afghanischen Ortskräfte in Sachsen folgendes Bild: Es wurden 965 Personen aufgenommen. Darunter waren 479 Erwachsene und 486 Kinder. 474 Flüchtlinge waren männlichen und 491 Flüchtlinge weiblichen Geschlechtes. 936 Personen kamen im Rahmen von 170 Familienverbänden an. 29 Flüchtlinge waren Alleinreisende.
Soweit ich weiß, sollten die Ortskräfte ja sofort in den Kommunen und in Wohnungen untergebracht werden. Wissen wir, ob und wie vielen Fällen das in Sachsen bereits geschehen ist?
Bei den Kommunen (Landkreise und Kreisfreien Städte) sind bereits 1.403 Ortskräfte bzw. deren Familienangehörige untergebracht. Diese wohnen zum Teil bereits in Wohnungen und zum Teil noch in Gemeinschaftsunterkünften. Weitere 88 Personen sind derzeit noch in einer Unterkunft der Aufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen in Schkeuditz OT Dölzig untergebracht, weil aufgrund der Familiengröße eine Unterbringung in kommunalem Wohnraum bisher nicht möglich war. 24 Personen mit bereits erteilter Aufnahmezusage sind noch nicht nach Deutschland eingereist.
Was sind die Gründe dafür, dass die LDS Ortskräfte aufnimmt und offenbar auch für längere Zeit in ihren Einrichtungen unterbringt?
Es ist das Ziel, die afghanischen Ortskräfte und deren Familienangehörige zeitnah auf der kommunalen Ebene unterzubringen.
Die kreisfreien Städte und die Landkreise können jedoch nicht im jedem Fall – insbesondere nicht bei größeren Familien – sofort eine passende Unterkunft bereitstellen. Auch bei besonderen Bedürfnissen, wie Barrierefreiheit oder der Nähe zu einer speziellen medizinischen Versorgung, kann die Suche nach einer passenden Unterkunft länger dauern.
Für diese Übergangszeit bringt die LDS die Ortskräfte und deren Familienangehörige deshalb vorübergehend in der Unterkunft in Einsiedel unter.
Die kreisfreien Städte und die Landkreise können jedoch nicht im jedem Fall – insbesondere nicht bei größeren Familien – sofort eine passende Unterkunft bereitstellen. Auch bei besonderen Bedürfnissen, wie Barrierefreiheit oder der Nähe zu einer speziellen medizinischen Versorgung, kann die Suche nach einer passenden Unterkunft länger dauern.
Für diese Übergangszeit bringt die LDS die Ortskräfte und deren Familienangehörige deshalb vorübergehend in der Unterkunft in Einsiedel unter.
Unter welchen Umständen und – falls bekannt, wann – können oder werden die Ortskräfte die Unterkunft in Einsiedel verlassen?
Die afghanischen Ortskräfte und ihre Familienangehörigen verlassen die Unterkunft Einsiedel, sobald eine Kommune gefunden ist, die in der Lage ist, die Ortskräfte angemessen unterzubringen. Wie lange dies im Einzelfall dauert, kann nicht vorhergesagt werden.
Was wissen wir über die Herkunft und Sozialstruktur dieser Menschen?
Über die Herkunft der afghanischen Ortskräfte und ihrer Familienangehörigen ist der der LDS vor der Einreise nichts bekannt. Zur Sozialstruktur ist bekannt, dass diese überwiegend in größeren Familien leben.
Welche weitere Perspektive haben diese Menschen in Sachsen oder in Deutschland?
Die Ortskräfte aus Afghanistan und deren Angehörige haben ab dem Tag der Einreise Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, verbunden mit der Erlaubnis, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Anders als Asylbewerber müssen diese Personen kein Asylverfahren durchlaufen.
Wie können die Schutzsuchenden besser in den Arbeitsmarkt integriert werden?
Die Ortskräfte aus Afghanistan und deren Angehörige haben Ansprüche gegenüber dem Jobcenter auf Schulungsmaßnahmen, um für den Arbeitsmarkt vorbereitet und qualifiziert zu werden. Ziel ist es, dass diese Personen schnell in den Arbeitsmarkt integriert werden und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können.
Wer wird ggf. die verbleibenden – also nicht von Ortskräften und ihren Familien belegten – Plätze in Einsiedel ausfüllen?
Die Grundkonzeption für die Unterkunft in Einsiedel sieht die Unterbringung von Familien vor, dabei zuerst Ortskräfte aus Afghanistan und deren Familienangehörige. Eine weitere Personengruppe könnten Personen aus Afghanistan sein, die nicht als Ortskräfte tätig waren, deren Aufnahme der Bund aber aus humanitären Gründen plant.
Der Freistaat Sachsen rechnet im kommenden Jahr mit der Aufnahme von bis zu 50 Personen aus dieser Gruppe. Auch bei diesen Personen handelt es sich nicht um Asylsuchende, sie müssen kein Asylverfahren durchlaufen.
Wie sich darüber hinaus die Lage auf der Welt entwickelt, welche Migrationsströme hieraus resultieren und welcher Unterbringungsbedarf damit entstehen könnte, kann aktuell nicht seriös vorhergesagt werden.
Festzuhalten bleibt, dass die Einrichtung in Einsiedel wegen ihrer baulichen Voraussetzungen auch über die afghanischen Ortkräfte hinaus als Familienunterkunft fungieren soll.
Der Freistaat Sachsen rechnet im kommenden Jahr mit der Aufnahme von bis zu 50 Personen aus dieser Gruppe. Auch bei diesen Personen handelt es sich nicht um Asylsuchende, sie müssen kein Asylverfahren durchlaufen.
Wie sich darüber hinaus die Lage auf der Welt entwickelt, welche Migrationsströme hieraus resultieren und welcher Unterbringungsbedarf damit entstehen könnte, kann aktuell nicht seriös vorhergesagt werden.
Festzuhalten bleibt, dass die Einrichtung in Einsiedel wegen ihrer baulichen Voraussetzungen auch über die afghanischen Ortkräfte hinaus als Familienunterkunft fungieren soll.
Welchen Aufenthaltsstatus haben die unterzubringenden Personen/Familien? Welchen Status haben die jetzt hier unterzubringenden, Visum Personen mit einem Ausnahmevisum nach § 22 Satz 2? Unterschied zu sonstigen Asylsuchenden, Visum. Es wird von sog. Ortskräften aus Afghanistan gesprochen sowie „sonstigen Gefährdeten“.
Sowohl Ortskräfte aus Afghanistan als auch jene afghanischen Familien, die über das o.g. Bundesaufnahmeprogramm nach Deutschland kommen, haben ab dem Tag ihrer Einreise einen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Für Ortskräfte ergibt sich dies aus § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Die Familien, die über das Bundesaufnahmeprogramm einreisen, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). In beiden Fällen handelt es sich nicht um Asylsuchende. Die Personen müssen kein Asylverfahren durchlaufen.
Prozentual wie viele deutschsprachige Personen befinden sich unter den Migranten?
Die LDS verfügt nicht über belastbaren Daten bezüglich der Deutschkenntnisse von Ortskräften aus Afghanistan.
Ich habe ein paar Fragen zur Kinderbetreuung der Asylsuchenden. Wie ist dies geplant? Im Kindergarten Einsiedel sind jetzt schon - und auch für das kommende Jahr - kaum noch Betreuungsmöglichkeiten vorhanden. Mich würde also interessieren, wie dies für die Kinder der Asylsuchenden, sowohl für den Kindergarten als auch für den Schulbetrieb geplant ist.
Die in der Unterkunft am Dittersdorfer Weg untergebrachten Kinder und Jugendlichen werden die Schulen und die Kita in Einsiedel nicht nutzen. Vielmehr soll eine möglichst schnelle Verteilung an jene Städte und Gemeinden erfolgen, bei denen die Menschen für voraussichtlich längere Zeit unterkommen. Erst in diesen Städten und Gemeinden werden die Kinder Kitas und Schulen besuchen.
In der Zeit bis zur Weiterverteilung an die Städte und Gemeinden werden für die Kinder und Jugendlichen in der Unterkunft altersgruppenbezogen Betreuungs- bzw. Beschulungsangebote organsiert.
In der Zeit bis zur Weiterverteilung an die Städte und Gemeinden werden für die Kinder und Jugendlichen in der Unterkunft altersgruppenbezogen Betreuungs- bzw. Beschulungsangebote organsiert.
Fachkräfte fehlen auch in der Schule. Ich hoffe nicht, dass unsere Kinder zugunsten der Asylsuchenden benachteiligt werden. Das würde nur noch mehr Unmut in der so schon angespannten Lage bringen.
Für die schulpflichtigen Kinder gibt es ein gesondertes Bildungsangebot in der Unterkunft. Das Ziel des vorübergehenden Aufenthalts der Familien in Einsiedel ist die möglichst schnelle Verteilung auf die Kommunen. Die Kinder sollen im Zuge der Verteilung auf die Kommunen nicht die Schule wechseln müssen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will in der aktuellen Migrationskrise Zustände wie vor fünf Jahren vermeiden. „2020 ist nicht 2015“, sagte Merkel am Montag bei einem deutsch-griechischen Wirtschaftsforum in Berlin. Die Bürger könnten erwarten, dass es die Politik schaffe, Flucht und Migration zu ordnen, zu steuern und zu verringern (FAZ 09.03.2020). Frage: Was will die Politik tun, um ihre wiederholten Versprechen einzuhalten (offene Grenzen, Anreize über Sozialsysteme, etc.)?
Die Frage betrifft die Zuwanderungs- und Migrationspolitik der Bundesregierung. Für deren Ausgestaltung sind der Bundestag bzw. seine Abgeordneten sowie die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien verantwortlich. Die Frage wäre also an diese Institutionen zu richten.
Als Verwaltungsbehörde hat die LDS die ihr von den politischen Institutionen per Gesetz übertragenen Aufgaben zu erledigen.
Als Verwaltungsbehörde hat die LDS die ihr von den politischen Institutionen per Gesetz übertragenen Aufgaben zu erledigen.
Mit der Einwanderung von Großfamilien werden die Grundlagen von Parallelgesellschaften geschaffen. Frage: Wie soll somit die angebliche Integration, wie permanent von der Politik verkündet, geschaffen werden? Benennen Sie konkrete Maßnahmen und Kosten.
Die Frage betrifft einen Aspekt der Zuwanderungs- und Migrationspolitik. Deren Gestaltung liegt – wie oben erwähnt – in der Zuständigkeit des Bundestages, der Bundesregierung und der diese tragenden Parteien.
Seit der Masseneinwanderung 2015 wird von einer „Migrationskrise“ seitens der politischen Verantwortlichen gesprochen. Eine Krise ist eine Not- bzw. Konfliktsituation mit Anfang und Ende. Stattdessen eher eine rhetorische Täuschung der Bevölkerung. Bitte Erklärung.
Die Frage betrifft einen Aspekt der Zuwanderungs- und Migrationspolitik. Deren Gestaltung liegt ebenso wie die Kommunikation dazu – wie bereits erwähnt – in der Zuständigkeit des Bundestages, der Bundesregierung und der diese tragenden Parteien. Die Frage wäre deshalb an diese Institutionen zu richten.
Sachsens Innenminister Schuster fordert, keine Afghanen mehr aufzunehmen (Bild 29.11.2022) sowie verschiedene Sonderprogramme zur Aufnahme von Flüchtlingen aktuell zumindest auszusetzen. Welche „Sonderprogramme“ sind gemeint? Wie viele Flüchtlinge sollen mit den Sonderprogrammen aufgenommen werden? Wer ist Träger der Sonderprogramme?
Das mit Abstand größte Aufnahmeprogramm des Bundes betrifft Personen aus Afghanistan (sog. afghanische Ortskräfte und besonders gefährdete Personen, wie Menschenrechtlicher).
Weitere Sonderprogramme des Bundes umfassen die Aufnahme von sog. Resettlement-Flüchtlingen und von vorrangig syrischen Flüchtlingen aus der Türkei („Humanitäres Aufnahmeprogramm Türkei“).
Resettlement bedeutet die dauerhafte Umsiedlung von besonders gefährdeten und schutzbedürftigen Flüchtlingen aus einem Erstaufnahmeland in einen aufnahmebereiten Drittstaat, hier u.a. Deutschland, das der EU für 2023 diesbezüglich insgesamt 3.500 Plätze gemeldet hat. Sachsen wäre bei einer Verteilquote von rund fünf Prozent mit 175 Personen beteiligt.
Im Rahmen des „Humanitären Aufnahmeprogrammes Türkei“ hat Deutschland 3.000 Plätze für 2023 gemeldet. Bei einer Aufnahmequote von rund fünf Prozent wären das 150 Personen für Sachsen. Träger bzw. verantwortlich für die Programme ist die Bundesregierung (Bundesministerium des Innern und für Heimat) in Abstimmung mit der EU und den UN-Flüchtlingshilfswerk.
Weitere Sonderprogramme des Bundes umfassen die Aufnahme von sog. Resettlement-Flüchtlingen und von vorrangig syrischen Flüchtlingen aus der Türkei („Humanitäres Aufnahmeprogramm Türkei“).
Resettlement bedeutet die dauerhafte Umsiedlung von besonders gefährdeten und schutzbedürftigen Flüchtlingen aus einem Erstaufnahmeland in einen aufnahmebereiten Drittstaat, hier u.a. Deutschland, das der EU für 2023 diesbezüglich insgesamt 3.500 Plätze gemeldet hat. Sachsen wäre bei einer Verteilquote von rund fünf Prozent mit 175 Personen beteiligt.
Im Rahmen des „Humanitären Aufnahmeprogrammes Türkei“ hat Deutschland 3.000 Plätze für 2023 gemeldet. Bei einer Aufnahmequote von rund fünf Prozent wären das 150 Personen für Sachsen. Träger bzw. verantwortlich für die Programme ist die Bundesregierung (Bundesministerium des Innern und für Heimat) in Abstimmung mit der EU und den UN-Flüchtlingshilfswerk.