Wasserwirtschaft
[21.05.2025] [41-8301/111/25]
Landkreis Nordsachsen - Vorhaben "Erneuerung Trinkwasserleitung Wasserwerk Mehderitzsch - Belgern"
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 21. Mai 2025, Gz.: 41-8301/111/25
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 5 Absatz 2 Sätze 1 bis 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist.
Der Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau – Westelbien, Am Wasserturm 1 in 04860 Torgau hat bei der Landesdirektion Sachsen als obere Wasserbehörde am 15. April 2025 die Feststellung beantragt, ob für das Vorhaben „Erneuerung Trinkwasserleitung Wasserwerk Mehderitzsch – Belgern“ eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Insgesamt hat die geplante Trasse eine Länge von 6.630 m. Die neue Trinkwassertransportleitung wird weitestgehend parallel zur bestehenden Trasse verlegt.
Das genannte Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.
Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde am 21. Mai 2025 festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen sind. Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend:
Für die Entscheidung, dass für das Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, sind die folgenden Merkmale des Vorhabens oder des Standortes maßgebend:
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit in der Landesdirektion Sachsen, Referat 41, Braustraße 2, 04107 Leipzig, zugänglich.
Leipzig, den 21. Mai 2025
Landesdirektion Sachsen
Pabst
Referatsleiter
Der Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau – Westelbien, Am Wasserturm 1 in 04860 Torgau hat bei der Landesdirektion Sachsen als obere Wasserbehörde am 15. April 2025 die Feststellung beantragt, ob für das Vorhaben „Erneuerung Trinkwasserleitung Wasserwerk Mehderitzsch – Belgern“ eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Insgesamt hat die geplante Trasse eine Länge von 6.630 m. Die neue Trinkwassertransportleitung wird weitestgehend parallel zur bestehenden Trasse verlegt.
Das genannte Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.
Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde am 21. Mai 2025 festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen sind. Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend:
- die unerhebliche Nutzung natürlicher Ressourcen
- keine direkte Betroffenheit folgender Gebiete und von Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes (Schutzkriterien):
- SPA-/Vogelschutzgebiet „Elbaue und Teichgebiete bei Torgau,
- SPA-/Vogelschutzgebiet „Dahlener Heide,
- FFH-Gebiet „Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz,
- grenzt Landschaftsschutzgebietes „Elbaue Torgau.
Für die Entscheidung, dass für das Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, sind die folgenden Merkmale des Vorhabens oder des Standortes maßgebend:
- minimalinvasive Eingriffe,
- lediglich temporäre Auswirkungen des Vorhabens im Zeitraum der Baudurchführung.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit in der Landesdirektion Sachsen, Referat 41, Braustraße 2, 04107 Leipzig, zugänglich.
Leipzig, den 21. Mai 2025
Landesdirektion Sachsen
Pabst
Referatsleiter