Aufgaben - Abteilung 4
Umweltschutz
Umweltschutz umfasst alle Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und des Menschen mit dem Ziel der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und eines funktionierenden Naturhaushalts. Die Abteilung Umweltschutz gewährleistet in einer ganzen Reihe von Fachgebieten und Funktionen - unter anderem als Genehmigungs-, Überwachungs-, Widerspruchs- und Abgabenbehörde - die umfassende Einhaltung bzw. Berücksichtigung umweltschutzrechtlicher Regelungen.
Das Referat Abgaben ist für die Festsetzung, Verrechnung und Ermäßigung der Abwasserabgabe und der Wasserentnahmeabgabe zuständig.
Das Referat Siedlungswasserwirtschaft ist für kommunale und industrielle Abwasserbehandlungsanlagen zuständig. Es trifft u.a. auch die Planentscheidungen für Rohrfernleitungen und erledigt die Einleiterüberwachung.
Für den Schutz der Bevölkerung vor Hochwasserereignissen und den ordnungsgemäßen Betrieb von Stauanlagen (Talsperren, Wasserspeicher und Hochwasserrückhaltebecken) im Freistaat Sachsen durch die jeweiligen Eigentümer bzw. Betreiber sorgt das Referat Oberflächenwasser, Hochwasserschutz. Es legt Hochwasserentstehungsgebiete fest und wirkt bei der Genehmigung und Umsetzung von Gewässerausbauvorhaben an den sächsischen Fließ- und Standgewässern entscheidend mit. Ebenso sichert es die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer und zum Schutz der Natur sowie der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie. Darüber hinaus bewilligt das Referat Fördermittel zum Gewässer- und Hochwasserschutz sowie zur Sanierung altlastenbehafteter Flächen.
Notwendige Dienste, ohne die ein Zusammenleben in den Kommunen ohne gesundheitliche Gefahren nicht möglich wäre, erbringt das Referat Abfall, Altlasten, Bodenschutz. Es sorgt für die Errichtung, den Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung von Deponien, vergibt dabei Fördermittel und unterstützt das Sächsische Oberbergamt in bergrechtlichen Verfahren.
Als obere Immissionsschutzbehörde führt das Referat Immissionsschutz immissionsschutzrechtliche Verfahren für industrielle Anlagen (z. B. Heizkraftwerke, Stahlwerke, Biogasanlagen und chemische Anlagen) durch und sorgt für deren Überwachung. Auf dem Gebiet des Chemikalienrechts erfolgt die Kontrolle der Einhaltung von Beschränkungen und Verboten gefährlicher Stoffe und deren Risikobewertung mit dem grundlegenden Ziel, Mensch und Umwelt vor deren schädlichen Einwirkungen zu schützen (z. B. Klimaschutz, Ozonschichtschutz, Biozide). Auch Inspektionen zur Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) werden durchgeführt. Insgesamt wird der Markt auf die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen hin überwacht.
Das Referat Naturschutz, Landschaftspflege befasst sich mit der rechtlichen Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000. Es erlässt Schutzverordnungen für FFH- (Fauna-Flora-Habitat-) und Vogelschutzgebiete und trägt so dazu bei, dass ein einheitlich hoher Standard des Naturschutzes gewährleistet wird. Dies geschieht auch bei der naturschutzfachlichen und -rechtlichen Mitwirkung an Planfeststellungsverfahren zum Hochwasserschutz. Zu den Aufgaben gehören außerdem naturschutzrechtliche Belange ausgewählter Großschutzgebiete in Sachsen.
Das Referat Wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren Hochwasserschutz führt wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren zu staatlichen und kommunalen Hochwasserschutzanlagen durch.
Das Referat Bergbau, Bergbaufolgen, Grundwasser wirkt entscheidend bei der Genehmigung und Zulassung von Gewässerausbauvorhaben der sächsischen Bergbaufolgelandschaften - insbesondere bei der Entstehung und Entwicklung von Tagebaurestseen und ihren Gewässerverbindungen - mit. Weitere Aufgabenschwerpunkte sind der Schutz der Bevölkerung vor den Hinterlassenschaften des Uranbergbaus (Sanierungsbergbau Wismut), die fachliche Begleitung und Überwachung von Gewässerausbauten im Zuge aktiver Bergbauprojekte sowie die fachliche Zuständigkeit bei Fragen zum Grundwasserschutz u. a. in den Bereichen Abfall, Altlasten und Bodenschutz.