Medieninformationen 2007 [LDD]
[10/2007 - 22.02.2007]
Dauerhafte Leistungsfähigkeit des Landkreises Sächsische Schweiz durch Haushaltkonsolidierung gesichert
Regierungspräsidium Dresden genehmigt Haushalt für 2007 und 2008
Das Regierungspräsidium Dresden (RP) hat mit Bescheid vom 22.02.2007 die
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes des Landkreises Sächsische Schweiz genehmigt und den Haushalt des Landkreises für das laufende Jahr und das Jahr 2008 freigegeben.
Die Haushaltssatzung sieht für das Jahr 2007 Einnahmen in Höhe von 118 Mio. € und Ausgaben in Höhe von 125 Mio. € vor. Für das Jahr 2008 werden Einnahmen in Höhe von 124,7 Mio. € und Ausgaben in Höhe von 133,4 Mio. € festgesetzt. Außerdem kalkuliert der Haushaltsplan neue Fehlbeträge im Jahr 2007 in Höhe von 2,3 Mio. € und im Jahr 2008 in Höhe von 1,7 Mio. € ein. Diese werden aber aufgrund der Mehreinnahmen aus den Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage sowie einer optimierten Risikovorsorge für die Kurortentwicklungsgesellschaft mbH tatsächlich nicht entstehen. Der Finanzplan sieht vor, die bis zum Jahresende 2006 aufgelaufenen Fehlbeträge bis zum 31.12.2010 vollständig auszugleichen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde für das Jahr 2007 mit 19,9 Mio. € und für das Jahr 2008 mit 20,2 Mio. € veranschlagt. Die Haushaltssatzung enthält keine neuen Kredit- und Verpflichtungsermächtigungen. Mit seinem Haushaltsbescheid hat das RP auch die vorgesehenen Kreisumlagesätze in Höhe von 28,89 Prozent für das Haushaltsjahr 2007 und in Höhe von 29,07 Prozent für das Haushaltsjahr 2008 genehmigt.
Mit Hilfe der im fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzept festgeschriebenen
Maßnahmen zum fortwährenden Haushaltsausgleich stellt der Landkreis Sächsische Schweiz seine dauernde Leistungsfähigkeit bis zum 31.12.2010 wieder her. Das nunmehr vom RP genehmigte Haushaltssicherungskonzept enthält Maßnahmen, mit deren Umsetzung im Zeitraum 2007 bis 2011 ein Konsolidierungspotenzial in Höhe von 15,3 Mio. € erschlossen werden soll.
Das RP weist in seinem Bescheid darauf hin, dass sich das Problem schwindender
Einnahmen auf Grund der für den Landkreis absehbaren demografischen Entwicklung in Zukunft weiter verschärfen wird. Mit dem auch für den Landkreis Sächsische Schweiz zu
erwartenden Bevölkerungsrückgang sind nicht nur sinkende Schlüsselzuweisungen, sondern auch schrumpfende Gebühreneinnahmen verbunden. Diese Mindereinnahmen werden sich auf Zuweisungen und Zuwendungen des Freistaates Sachsen und die Höhe der Kreisumlage auswirken. Darüber hinaus gilt es, für den ab 2009 einsetzenden Rückgang der Transferzahlungen aus dem Solidarpakt II auch auf der Ebene des Landkreises Vorsorge zu treffen. Daneben rät das RP dem Landkreis weitere Aufgabenkritik. Im Hinblick auf die im Rahmen der Kreisneugliederung vom Landkreis beschlossene Vereinigung mit dem Weißeritzkreis zum 01.07.2008 gebietet der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit dem Landkreis Sächsische Schweiz, Maßnahmen und Beschlussfassungen zu vermeiden, die sich zu Lasten späterer Kreisstrukturen auswirken und welche die nachhaltige Haushaltskonsolidierung des Landkreises gefährden.