Medieninformationen 2015
[132/2015 - 10.11.2015]
Alle Asylsuchenden werden in Sachsen in der Erstaufnahmeeinrichtung medizinisch untersucht
Seit gestern in den Medien aufgetauchte Nachrichten, wonach die Zentrale Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen (ZAB) vor wenigen Wochen einen Asylsuchenden ohne vorherige Gesundheitsuntersuchung an die Landeshauptstadt Dresden zur Unterbringung bis zum Entscheid im Asylverfahren zugewiesen hätte, sind nicht zutreffend.
Der betreffende Asylsuchende hat die in den Erstaufnahmeeinrichtungen gesetzlich vorgeschriebene Erstuntersuchung durchlaufen, die auch eine Röntgenuntersuchung der Lunge einschließt. Im Ergebnis dessen wurde er durch das Gesundheitsamt Dresden als Tuberkulose(Tbc)-Verdachtsfall eingeordnet und umgehend nach Coswig in das dortige Zentrum für Pneumologie und Thoraxchirurgie eingewiesen. Das Fachkrankenhaus untersuchte den Asylsuchenden erneut, gab danach allerdings Entwarnung: Eine infektiöse Tbc-Erkrankung könne ausgeschlossen werden. Der Verteilung des betreffenden Asylbewerbers an eine der unteren Unterbringungsbehörden, in diesem Fall an die Landeshauptstadt Dresden, stand damit nichts mehr im Wege.
Dennoch wurde im Lungenfachkrankenhaus in Coswig aus dem Sputum des Mannes eine Kultur angezüchtet, die sich später unerwarteter Weise als Tbc-belastet herausstellte.
Nachdem dieser Fall ausgewertet geworden ist, wird es in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen ein anderes Verfahren im Umgang mit Tbc-Verdachtsfällen geben: Wenn sich das bei Tbc-Verdachtsfällen zur vertiefenden Diagnostik beteiligte Fachkrankenhaus zur Überprüfung des Sputums entschließt, wird es bis zum Zeitpunkt des Testabschlusses (die Kultur braucht mehrere Wochen, um sich zu entwickeln und eine sichere Diagnose zu ermöglichen) einen Verteilstopp für die betreffenden Asylsuchenden geben. Diese bleiben dann weiter in der EAE und müssen dort einen Atemschutz tragen. Eine Verteilung an einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt zur längeren Unterbringung erfolgt erst, wenn auch der Test des Sputums ergebnislos bleibt.
Der betreffende Asylsuchende hat die in den Erstaufnahmeeinrichtungen gesetzlich vorgeschriebene Erstuntersuchung durchlaufen, die auch eine Röntgenuntersuchung der Lunge einschließt. Im Ergebnis dessen wurde er durch das Gesundheitsamt Dresden als Tuberkulose(Tbc)-Verdachtsfall eingeordnet und umgehend nach Coswig in das dortige Zentrum für Pneumologie und Thoraxchirurgie eingewiesen. Das Fachkrankenhaus untersuchte den Asylsuchenden erneut, gab danach allerdings Entwarnung: Eine infektiöse Tbc-Erkrankung könne ausgeschlossen werden. Der Verteilung des betreffenden Asylbewerbers an eine der unteren Unterbringungsbehörden, in diesem Fall an die Landeshauptstadt Dresden, stand damit nichts mehr im Wege.
Dennoch wurde im Lungenfachkrankenhaus in Coswig aus dem Sputum des Mannes eine Kultur angezüchtet, die sich später unerwarteter Weise als Tbc-belastet herausstellte.
Nachdem dieser Fall ausgewertet geworden ist, wird es in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen ein anderes Verfahren im Umgang mit Tbc-Verdachtsfällen geben: Wenn sich das bei Tbc-Verdachtsfällen zur vertiefenden Diagnostik beteiligte Fachkrankenhaus zur Überprüfung des Sputums entschließt, wird es bis zum Zeitpunkt des Testabschlusses (die Kultur braucht mehrere Wochen, um sich zu entwickeln und eine sichere Diagnose zu ermöglichen) einen Verteilstopp für die betreffenden Asylsuchenden geben. Diese bleiben dann weiter in der EAE und müssen dort einen Atemschutz tragen. Eine Verteilung an einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt zur längeren Unterbringung erfolgt erst, wenn auch der Test des Sputums ergebnislos bleibt.