Medieninformationen 2007 [LDD]
[24/2007 - 30.04.2007]
Landkreis Meißen wirtschaftet 2007 mit ausgeglichenem Etat
RP Dresden genehmigt Haushaltssicherungskonzept und Kreisumlage
Mit Bescheid vom 27.04.2007 hat das Regierungspräsidium Dresden (RP) dem Landkreis Meißen die Genehmigung für das am 1.3.2007 im Kreistag beschlossene Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2007 bis 2010 erteilt. Ebenfalls genehmigt wurde der in der Haushaltssatzung für das laufende Jahr festgelegte Umlagesatz der Kreisumlage in Höhe von 27,69 Prozent.
Der Kreishaushalt des Jahres 2007 hat ein Volumen von knapp 194 Mio. Euro. Davon gehen gut 182,3 Mio. Euro in den Verwaltungshaushalt, etwas mehr als 11,6 Mio. Euro sind für den Vermögenshaushalt vorgesehen. Die Aufnahme neuer Kredite und Verpflichtungsermächtigungen sind 2007 für den Landkreis nicht vorgesehen. Dagegen plant der Landkreis für das Haushaltsjahr 2007 eine ordentliche Kredittilgung in Höhe von 1,375 Mio. Euro.
Das Haushaltssicherungskonzept des Landkreises entspricht der gesetzlichen Vorgabe, die dauernde Handlungsfähigkeit der Kommune zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder herzustellen. Weder für 2007 noch für die Folgejahre sind diesem Konzept nach unausgeglichene Kreishaushalte zu erwarten. Das Konzept konnte deshalb genehmigt werden.
Die Haushaltssatzung des Landkreises für das Jahr 2007 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Allerdings konnte das RP die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht bestätigen. Hintergrund ist unter anderem der Umstand, dass der Landkreis Meißen in die Haushaltsplanung Einnahmen aus der Anschubfinanzierung zur geplanten Kreisgebietsreform eingestellt hat. Die erforderlichen Beschlüsse des Sächsischen Landtages zur Kreisgebietsreform stehen jedoch noch aus.
Von einer Beanstandung des Etats hat das RP dennoch abgesehen, weil der Landkreis verbindlich den Erlass einer sofortigen Haushaltssperre in Höhe von einer Mio. Euro nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung zugesichert hat. Mit dieser und weiteren Maßnahmen ist gewährleistet, dass die in der Finanzplanung enthaltenen Risiken im laufenden Finanzjahr nicht zu einem Fehlbetrag führen werden.