Medieninformationen 2007 [LDD]
[25/2007 - 30.04.2007]
Landkreis Löbau-Zittau muss bei der Haushaltskonsolidierung nachbessern
RP Dresden stellt Mängel in aktueller Haushaltssatzung und im Sparprogramm des Landkreises fest
Mit Bescheid vom 27.04.2007 hat das Regierungspräsidium Dresden (RP) das Haushaltskonsolidierungskonzept (HHKK) des Landkreises Löbau-Zittau für die Jahre 2007 bis 2010 genehmigt. Diese Genehmigung ist allerdings mit der Anordnung einer Überarbeitung des HHKK versehen. Das überarbeitete Konzept ist mit der Vorlage der Haushaltssatzung 2008 zur Prüfung beim RP einzureichen. Mit dem überarbeiteten Konzept sollen strukturellen Haushaltsfehlbeträge mittelfristig vermieden und die im Vorjahr entstandenen Fehlbeträge bis spätestens bis zum Jahresende 2008 ausgeglichen sein.
Ein wesentliches Manko des HHKK liegt im unzureichenden Abbau von Altdefiziten. Insbesondere der im Jahr 2006 entstandene Fehlbetrag von 5,6 Mio. Euro findet in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2008 keine Berücksichtigung.
Der Landkreis erwartet, dass ein von ihm gestellter Antrag auf Bedarfzuweisung zur Unterstützung der Haushaltskonsolidierung in Höhe des 2006 entstandenen Fehlbetrages genehmigt und das Altdefizit durch Zuweisung staatlicher Mittel ausgeglichen werden kann. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf die Bedarfszuweisung. Überdies müsste der Landkreis mit dem HHKK die Notwendigkeit seiner Ausgaben darlegen und den zwingenden Nachweis führen, dass er die Konsolidierungsziele ohne Bedarfszuweisung nicht erreichen kann. Aus diesen Gründen muss das HHKK auch als momentan nicht schlüssig bewertet werden.
Von einer in dieser Situation durchaus möglichen Versagung der Genehmigung für das HHKK hat das RP indessen abgesehen. Das Konzept enthält realistische und plausible Konsolidierungsmaßnahmen, deren Umsetzung mit einer Versagung durch die Rechtsaufsicht zunächst gehemmt wäre. Damit würde die finanzielle Kraft des Landkreises Löbau-Zittau zusätzlich beeinträchtigt. Der Landkreis wird jedoch mit der überarbeiteten Version des Konzeptes die aufgezeigten Mängel zu beheben und dabei zu berücksichtigen haben, welchen Stand die Prüfung der beantragten Bedarfszuweisung zu diesem Zeitpunkt erreicht hat.
Die für das Jahr 2007 beschlossene Haushaltssatzung des Landkreises Löbau-Zittau kann trotz einiger Rechtsmängel in Kraft treten. Der Landkreis hat auch hier insbesondere die Veranschlagung des Fehlbetrages in Höhe von 5,6 Mio. Euro aus dem Jahr 2006 versäumt.
Um die erforderlichen Einnahmen des Landkreises zu ermöglichen, hat das RP in seinem Haushaltsbescheid auch die in der Haushaltssatzung 2007 festgelegte Kreisumlage in Höhe von 28,2 Prozent genehmigt.
Das nach den Vorgaben der Rechtsaufsicht überarbeitete HHKK ist momentan der Dreh- und Angelpunkt für solides Wirtschaften des Landkreises, Voraussetzung fortbestehender finanzieller Leistungsfähigkeit und stetiger Aufgabenerfüllung. Es ist zugleich auch das geeignete Mittel jene Rechtsmängel zu beseitigen, die der Haushaltssatzung des Landkreises Löbau-Zittau für das Jahr 2007 gegenwärtig noch anhaften.