Medieninformationen 2007 [LDD]
[38/2007 - 27.06.2007]
Görlitzer Doppelhaushalt 2007/2008 erhält Freigabe
Zwei Millionen Euro aus dem Neißefonds dürfen in Investitionen für die Landesausstellung fließen
Am 27.6.2007 hat das Regierungspräsidium Dresden (RP) den Haushaltsbescheid zum Abschluss der Haushaltsprüfungen für den Görlitzer Haushalt 2007 und 2008 erlassen und der Stadt zugestellt. Die Haushaltssatzungen für 2007 und 2008 werden damit zum Vollzug freigegeben. Der Stadt wird die Möglichkeit eingeräumt, für Investitionen in den Jahren 2007 bis 2010 Mittel aus dem Neißefonds bis zu einer Höhe von maximal 2 Mio. Euro zu entnehmen.
Der laufende Görlitzer Haushaltsplan weist einen Fehlbetrag von rund 11,5 Mio. Euro auf, für 2008 ist ein Fehlbetrag von knapp 17,4 Mio. Euro geplant. Von einer daher möglichen Beanstandung der Haushaltssatzungen sieht das RP ab, weil trotz dieser Fehlbeträge bei vollständiger Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes Görlitz im Haushaltsjahr 2009 den strukturellen und spätestens im Jahr 2011 den vollständigen Haushaltsausgleich erreichen kann.
Für den Ausgleich der aufgelaufenen Fehlbeträge wird Görlitz die Mittel des Neißefonds im Umfang von etwa 30 Mio. Euro einzusetzen haben. Darüber hinaus dient der Neißefonds als Teil der allgemeinen Rücklagen der Stadt zur Absicherung weiter fortbestehender Haushaltsrisiken. Grundsätzlich gilt, dass im Konsolidierungszeitraum in der Regel keine neuen Verpflichtungen zur Erfüllung freiwilliger Leistungen eingegangen werden sollen. Zudem hat die Stadt den Nachweis nicht erbracht, dass bislang alle Konsolidierungsmöglichkeiten ausgeschöpft und alle bereits beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen auch umgesetzt wurden.
In Abwägung dieser Sachverhalte hat das RP dem Antrag der Stadt auf Nutzung einer Summe von insgesamt 4,2 Mio. Euro aus dem Neißefonds für Investitionen mit der Freigabe von 2 Mio. Euro nur zum Teil entsprochen.
Zu einem späteren Zeitpunkt wird Görlitz jedoch auch Teile der zu erwartenden Anschubfinanzierung aus der Kreisgebietreform zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der 3. Sächsischen Landesausstellung beabsichtigten Investitionen einsetzen können.