Medieninformationen 2007 [LDD]
[40/2007 - 28.06.2007]
Doppelhaushalt 2007/2008 des Niederschlesischen Oberlausitzkreises kann vollzogen werden
Haushaltskonsolidierungskonzept muss nachgebessert werden, falls der strukturelle Haushaltsausgleich 2008 nicht erreicht wird
Das Regierungspräsidium Dresden (RP) hat dem Niederschlesischen Oberlausitzkreis (NOL) die im März beschlossene Fortschreibung seines Haushaltskonsolidierungskonzeptes (HHKK) mit Bescheid vom 27.06.2007 genehmigt. Diese Genehmigung ist jedoch mit der Anordnung versehen, das HHKK spätestens bis zum 30.03.2008 in überarbeiteter Form dem RP erneut zur Prüfung vorzulegen, wenn absehbar ist, dass der Kreis 2008 den strukturellen Haushaltsausgleich nicht erreicht. Mit dem überarbeiteten Konsolidierungskonzept muss dann sichergestellt werden, dass im Haushaltsjahr 2008 keine neuen Fehlbeträge entstehen und der vollständige Haushaltsausgleich bis spätestens Ende 2011 gewährleistet ist.
Hintergrund dieser Festlegung ist der Umstand, dass der Landkreis entgegen den Verpflichtungen des Finanzsanierungskonzeptes aus dem Jahr 2006 im laufenden wie möglicherweise auch im kommenden Jahr Fehlbeträge aufweist. Mit der Anordnung konnte eine Beanstandung des HHKK vermieden werden, die sich auf die finanzielle Situation des NOL negativ ausgewirkt hätte. Das RP schätzt ein, dass das HHKK des NOL Maßnahmen enthält, die einen vollständigen Haushaltsausgleich bis spätestens Ende 2011 ermöglichen können. Die Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen wäre mit einer Beanstandung aufgeschoben worden.
In der Haushaltssatzung für 2007 werden Gesamteinnahmen von 81,17 Mio. Euro veranschlagt. Dem stehen Gesamtausgaben von 83,35 Mio. Euro gegenüber. Für das Haushaltsjahr 2008 sieht die Satzung Gesamteinnahmen von 83,81 Mio. Euro und Gesamtausgaben von 86,12 Mio. Euro vor. Damit weisen die Jahrespläne neue Fehlbeträge von jeweils 1,64 Mio. Euro (ohne Fehlbeträge der Vorjahre) auf. Kreditaufnahmen sind im Doppelhaushalt nicht vorgesehen.
Die Haushaltssatzung für die Jahre 2007 und 2008 hat das RP in mehreren Punkten – insbesondere wegen des jeweils fehlenden jährlichen Haushaltsausgleiches - als nicht rechtskonform kritisiert. Auch hier wurde von einer Beanstandung jedoch abgesehen, um eine weitere Verschlechterung der Finanzlage des NOL zu vermeiden.
Zur Sicherung der für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Einnahmen des Landkreises hat die Aufsichtsbehörde für die Jahre 2007 und 2008 eine Erhöhung der Kreisumlage auf 28 Prozent genehmigt.