Medieninformationen 2007 [LDD]
[62/2007 - 29.10.2007]
Erster Luftreinhalteplan für Dresden auf der Zielgeraden
Waldschlößchenbrücke wirksamste Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität in der Landeshauptstadt
Am 22.10.2007 fand im Regierungspräsidium Dresden (RP) die 12. Sitzung der Projektgruppe zur Entwicklung des Luftreinhalteplanung für die Landeshauptstadt Dresden statt. Die Projektgruppe, in der das RP federführend ist, besteht außerdem aus Vertretern des Landesamtes für Umwelt und Geologie (LfUG), des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und verschiedener Ämter der Landeshauptstadt Dresden.
In der Sitzung der Projektgruppe wurden die Ergebnisse von Modellrechnungen des LfUG zu verschiedenen Szenarien von Luftreinhaltemaßnahmen für Dresden vorgestellt. Das LfUG hatte seine Berechnungen dazu erst beginnen können, nachdem die Landeshauptstadt Dresden Ende August die dafür erforderlichen Verkehrsdaten zur Verfügung gestellt hatte.
Die Modellierungen des LfUG belegen, dass nur eine Vielzahl von Maßnahmen die Einhaltung von Grenzwerten der Luftverschmutzung in Dresden ermöglichen wird. Einzelne Maßnahmen können das Problem von Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub und Stickoxiden nicht lösen. Allerdings haben die in der Planung ins Auge gefassten Maßnahmen eine sehr unterschiedliche Wirksamkeit für die Luftreinhaltung.
Als eine wesentliche Maßnahme der Luftreinhaltung war im ersten Entwurf der Planung eine Umweltzone „Neustadt“ ab Jahresbeginn 2008 enthalten gewesen. Zum Zeitpunkt der Planerstellung war davon ausgegangen worden, dass die Waldschlößchenbrücke in absehbarer Zeit verfügbar sein und zu einer neuen Verteilung der Verkehrsströme in Dresden führen wird. Wegen der andauernden Rechtsstreitigkeiten um die Waldschlößchenbrücke ergab sich zwischenzeitlich nun allerdings die Notwendigkeit, das Szenario der Umweltzone „Neustadt“ ohne Waldschlößchenbrücke auf seine Wirksamkeit hin zu prüfen.
Nach den Modellierungen des LfUG ist von der Einführung einer Umweltzone „Neustadt“ bei fehlender Umleitungsmöglichkeit über die Waldschlößchenbrücke eine Verschlechterung der Luftschadstoffbelastung für die Einwohner der Stadt zu erwarten. Das gilt selbst für den Fall, dass nicht nur Autos der Schadstoffgruppe 1 aus der Umweltzone verbannt werden, sondern zusätzlich auch die der Schadstoffgruppe 2. Hintergrund ist der Umstand, dass die für bestimmte Kraftfahrzeuge gesperrte Zone aufwändige und hinsichtlich der Schadstoffemissionen ungünstige Umwegverkehre auslöst, in deren Folge die Schadstoff mindernde Wirkung der Umweltzone aufgehoben wird.
Als wirksamste Maßnahme der Luftschadstoffminderung hat sich bei den Modellierungen des LfUG die Waldschlößchenbrücke herausgestellt. Allein die Waldschlößchenbrücke würde eine größere Verbesserung der Luftqualität in Dresden erbringen als die Einführung einer erweiterten, aus der Dresdner Neustadt und dem 26er Ring auf der Altstädter Seite bestehenden Umweltzone und die Umsetzung aller anderen zusätzlichen Maßnahmen des Luftreinhalteplanes zusammen.
Dennoch hat sich Projektgruppe darauf verständigt, dass die Einführung der vergrößerten Umweltzone aus heutiger Sicht eine für die Luftreinhaltung in Dresden grundsätzlich sinnvolle Maßnahme darstellt. Sie soll deshalb in die Fortschreibung des Dresdner Luftreinhalteplanes aufgenommen werden. Bis zum Jahresende 2007 wollen die an der Projektgruppe Beteiligten jedoch zunächst dafür sorgen, dass ein erster Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Dresden in Kraft gesetzt wird und die Behörden damit ein rechtsverbindliches Instrumentarium für Maßnahmen der Luftreinhaltung an die Hand bekommen.
Im Jahr 2007 ist es am Messpunkt Schlesischer Platz in Dresden bislang zu acht Überschreitungen der zulässigen Tagesmittelwerte bei der Feinstaubkonzentration gekommen. Genau so viele Überschreitungen wurden auch an der Messstation für den städtischen Hintergrund An der Herzogin Garten ermittelt. Zulässig sind nach augenblicklicher Rechtslage bis zu 35 Überschreitungen der zulässigen Tagesmittelwerte im Laufe eines Jahres.