Medieninformationen 2007 [LDD]
[71/2007 - 30.11.2007]
Nachtflugverbot am Flughafen Dresden ab Oktober 2008
Das Regierungspräsidium Dresden (RP) hat für den Flughafen Dresden eine Veränderung der bisher gültigen Nachtflugregelungen verfügt. Danach sind in der Zeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr Flugbewegungen nur noch als planmäßige Starts und Landungen im gewerblichen Linien- und Charterverkehr bis 23:30 Uhr und wieder ab 5:30 Uhr zulässig. Verspätete Landungen und Starts werden außerdem zwischen 23:30 und 24:00 Uhr bzw. zwischen 5:00 und 5:30 Uhr zugelassen.
Die Zeit zwischen 0:00 und 5:00 Uhr ist am Flughafen Dresden grundsätzlich frei von Flugbewegungen zu halten. Ausnahmen müssen dabei aber für Flüge zur Hilfeleistung in Not- und Katastrophenfällen, bei unabweisbaren Flügen zur medizinischen Versorgung und zur Erfüllung humanitärer Aufgaben, bei Landungen aus meteorologischen, technischen und sonstigen Flugsicherheitsgründen und bei Vermessungsflügen der deutschen Flugsicherung gemacht werden. Darüber hinaus sind der am Flughafen Dresden ansässigen Luftfahrtindustrie in der Nachtkernzeit 24 Starts oder Landungen pro Kalenderjahr eingeräumt worden. Hintergrund dieser Regelung sind enge technologische Vorgaben für die in Dresden durchgeführten Umrüstungen von Flugzeugen. Eine Untersagung auch dieser Flüge würde Aufträge und Arbeitsplätze der Dresdner Luftfahrtindustrie gefährden.
Die Neuregelung der Nachtflüge in Dresden soll mit dem Winterflugplan 2008/2009 ab dem 26.10.2008 wirksam werden.
Das RP hat die geänderte Nachtflugregelung als Prozesserklärung in das vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG) laufende Klageverfahren von Flughafenanwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung und Verlängerung der Start- und Landebahn des Dresdner Flughafens eingebracht. Diese Prozesserklärung stellt zugleich eine Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses dar.
Das RP folgt mit seiner Neuregelung den in den Jahren 2006 und 2007 ergangenen Urteilen und Beschlüssen des BVerwG, die sich mit dem Ausbau der Verkehrsflughäfen in Berlin-Schönefeld und in Leipzig-Halle befasst hatten. In diesen Fällen hatte das BVerwG die Bedeutung der Nachtruhe in den Abwägungen zum Luftverkehrsrecht hervorgehoben und die Öffnung der Nachtkernzeit für gewerblichen Linien- und Charterverkehr abgelehnt.
Die öffentliche Bekanntmachung des ergänzten Planfeststellungsbeschlusses erfolgt in den nächsten Tagen.