Medieninformationen 2015
[063/2015 - 03.07.2015]
Landesdirektion Sachsen genehmigt ersten Doppelhaushalt der Stadt Leipzig
Mit Bescheid vom 3. Juli 2015 genehmigte die Landesdirektion Sachsen der Stadt Leipzig Kredite in Höhe von je 20,3 Mio. Euro für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in 2015 und 2016. Für beide Jahre werden zudem noch weitere Kreditaufnahmen von je 5 Mio. Euro unter der aufschiebenden Bedingung des konkreten Bedarfsnachweises genehmigt. Damit wird der Vollzug der geplanten Etats von fast 1,5 Milliarden EUR jeweils für 2015 und 2016 nun für die Stadt freigegeben.
Für 2015 und 2016 beschloss die Stadt zwar einen den rechtlichen Vorgaben entsprechenden gesetzmäßigen Haushalt, sie kann aber die Bedenken der Rechtsaufsichtsbehörde an der dauernden Leistungsfähigkeit nicht vollständig zerstreuen. Die Ansätze der wesentlichen Aufwendungen im Finanzplanungszeitraum bis 2019 beruhen nicht auf einer umfassenden Planung, die Bevölkerungsentwicklung der Stadt und die damit korrespondierende Aufgabenerweiterung wurden bei der Planung der Folgejahre nicht ausreichend betrachtet. Der geplante Liquiditätsüberschuss aus der laufenden Verwaltung reicht nicht aus, um die ordentlichen Kredittilgungen zu erwirtschaften. Für die nötigen Investitionen stehen auch im Finanzplanungszeitraum bis 2019 keine Nettoinvestitionsmittel zur Verfügung. Zudem kann der Finanzhaushalt nur durch vorhandene Liquiditätsreserven ausgeglichen werden.
Aus diesem Grund wurden die Kreditgenehmigungen unter gleichzeitiger Verfügung von Auflagen erteilt.
So werden neben zeitnahen Berichten zum Haushaltsvollzug auch hinsichtlich der geplanten Investitionen konkrete Zahlen zum Umsetzungsstand der Maßnahmen abgefordert. Im Bereich Schulen und Kitas sind der Landesdirektion Sachsen den Bedarfsplänen gegenübergestellte Maßnahmepläne für die nächsten drei Jahre vorzulegen. Dies ist erforderlich, da in diesen Bereichen trotz hohem Bedarf viele Maßnahmen immer wieder in Folgejahre verschoben werden und so zu einem sich ständig vergrößernden Investitionsstau führen. Außerdem mahnt die Rechtsaufsichtsbehörde die strategische Ausrichtung der Eigenbetriebe durch die Vorgabe kontrollierbarer Eigentümerziele an.
Für 2015 und 2016 beschloss die Stadt zwar einen den rechtlichen Vorgaben entsprechenden gesetzmäßigen Haushalt, sie kann aber die Bedenken der Rechtsaufsichtsbehörde an der dauernden Leistungsfähigkeit nicht vollständig zerstreuen. Die Ansätze der wesentlichen Aufwendungen im Finanzplanungszeitraum bis 2019 beruhen nicht auf einer umfassenden Planung, die Bevölkerungsentwicklung der Stadt und die damit korrespondierende Aufgabenerweiterung wurden bei der Planung der Folgejahre nicht ausreichend betrachtet. Der geplante Liquiditätsüberschuss aus der laufenden Verwaltung reicht nicht aus, um die ordentlichen Kredittilgungen zu erwirtschaften. Für die nötigen Investitionen stehen auch im Finanzplanungszeitraum bis 2019 keine Nettoinvestitionsmittel zur Verfügung. Zudem kann der Finanzhaushalt nur durch vorhandene Liquiditätsreserven ausgeglichen werden.
Aus diesem Grund wurden die Kreditgenehmigungen unter gleichzeitiger Verfügung von Auflagen erteilt.
So werden neben zeitnahen Berichten zum Haushaltsvollzug auch hinsichtlich der geplanten Investitionen konkrete Zahlen zum Umsetzungsstand der Maßnahmen abgefordert. Im Bereich Schulen und Kitas sind der Landesdirektion Sachsen den Bedarfsplänen gegenübergestellte Maßnahmepläne für die nächsten drei Jahre vorzulegen. Dies ist erforderlich, da in diesen Bereichen trotz hohem Bedarf viele Maßnahmen immer wieder in Folgejahre verschoben werden und so zu einem sich ständig vergrößernden Investitionsstau führen. Außerdem mahnt die Rechtsaufsichtsbehörde die strategische Ausrichtung der Eigenbetriebe durch die Vorgabe kontrollierbarer Eigentümerziele an.