Medieninformationen 2015
[035/2015 - 15.05.2015]
Hochwasserschutz im Bereich der Elbe wird weiter verbessert
Landesdirektion Sachsen erlässt Planfeststellungsbeschluss für Deich-instandsetzung bei Graditz
Die Landesdirektion Sachsen hat ein weiteres Hochwasserschutzvorhaben genehmigt. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 11. Mai 2015 wird der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) gestattet, einen 1.200 Meter langen Elbedeichabschnitt bei Graditz DIN-gerecht instand zu setzen und damit wieder standsicher zu machen.
Zu diesem Zweck wird eine statisch wirksame Spundwand in die bestehende Deichtrasse eingebracht. Mit dieser sogenannten Kerndichtung soll der Deich zukünftig Hochwasserereignissen mit einer statistischen Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren standhalten. Im Rahmen der Baumaßnahme werden auch zwei vorhandene Deichüberfahrten erneuert, ein funktionsloses Siel zurückgebaut und ein durchgängiger Deichverteidigungsweg errichtet. Die Deichböschungen und die Deichkrone werden an die neue Deichhöhe angepasst und wieder begrünt. Die Spundwand wird damit nach Fertigstellung nicht mehr sichtbar sein.
Der Deichabschnitt berührt Flächen des staatlichen Hauptgestütes Graditz, das in seiner Sachgesamtheit unter Denkmalschutz steht. An die Bauausführung werden deshalb erhöhte Anforderungen gestellt, etwa zum Schutz und Erhalt des wasserseitigen Baumbestandes aus dem 18. und 19. Jahrhundert sowie bei der Gestaltung einer Deichüberfahrt zur Pferdekoppel. Mit der nun genehmigten Vorzugsvariante der Spundwand-Kerndichtung gelingt es der LTV, diesen Anforderungen Rechnung zu tragen. Der Schutz der Bäume kommt zugleich dem Erhalt des Landschaftsbildes und dem Artenschutz zugute.
In der Zeit vom 3. Juni 2015 bis einschließlich 16. Juni 2015 können der Planfeststellungsbeschluss sowie die planfestgestellten Pläne in der Stadtverwaltung Torgau und den Gemeindeverwaltungen Arzberg und Beilrode eingesehen werden. Nähere Informationen zur Auslegung werden demnächst in diesen Gemeinden sowie darüber hinaus auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung bekannt gemacht.
Zu diesem Zweck wird eine statisch wirksame Spundwand in die bestehende Deichtrasse eingebracht. Mit dieser sogenannten Kerndichtung soll der Deich zukünftig Hochwasserereignissen mit einer statistischen Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren standhalten. Im Rahmen der Baumaßnahme werden auch zwei vorhandene Deichüberfahrten erneuert, ein funktionsloses Siel zurückgebaut und ein durchgängiger Deichverteidigungsweg errichtet. Die Deichböschungen und die Deichkrone werden an die neue Deichhöhe angepasst und wieder begrünt. Die Spundwand wird damit nach Fertigstellung nicht mehr sichtbar sein.
Der Deichabschnitt berührt Flächen des staatlichen Hauptgestütes Graditz, das in seiner Sachgesamtheit unter Denkmalschutz steht. An die Bauausführung werden deshalb erhöhte Anforderungen gestellt, etwa zum Schutz und Erhalt des wasserseitigen Baumbestandes aus dem 18. und 19. Jahrhundert sowie bei der Gestaltung einer Deichüberfahrt zur Pferdekoppel. Mit der nun genehmigten Vorzugsvariante der Spundwand-Kerndichtung gelingt es der LTV, diesen Anforderungen Rechnung zu tragen. Der Schutz der Bäume kommt zugleich dem Erhalt des Landschaftsbildes und dem Artenschutz zugute.
In der Zeit vom 3. Juni 2015 bis einschließlich 16. Juni 2015 können der Planfeststellungsbeschluss sowie die planfestgestellten Pläne in der Stadtverwaltung Torgau und den Gemeindeverwaltungen Arzberg und Beilrode eingesehen werden. Nähere Informationen zur Auslegung werden demnächst in diesen Gemeinden sowie darüber hinaus auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung bekannt gemacht.