Medieninformationen 2015
[030/2015 - 29.04.2015]
Landesdirektion Sachsen stellt Widerspruchsverfahren zum Bauvorhaben „Marina Garden“ ein
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 27. April 2015 das Widerspruchsverfahren zum Bauvorhaben der DresdenBau Projekt Marina City GmbH „Marina Garden“ an der Leipziger Straße in Dresden eingestellt.
Die DresdenBau Projekt Marina City GmbH hatte sich am 9. März 2015 mit einem Widerspruch gegen die Zurückstellung ihres Bauvorhabens durch die Landeshauptstadt Dresden gewandt. Die Landeshauptstadt hatte das Bauvorhaben zurückgestellt, weil der Stadtrat am 22. Januar 2015 einen neuen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan (B-Plan) für das gesamte Baugebiet am Neustädter Hafen gefasst hatte.
Über den Widerspruch konnte allerdings nicht mehr entschieden werden, weil zwischenzeitlich mit einem Stadtratsbeschluss vom 16. April 2015 ein weiterer neuer Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan für das betroffene Gebiet gefasst worden ist. Danach hatte die Landeshauptstadt das Bauvorhaben „Marina Garden“ mit einem Bescheid vom 24. April 2015 erneut zurückgestellt.
Mit dem Stadtratsbeschluss vom 16. April war aber zugleich der dem bei der Landesdirektion Sachsen anhängigen Widerspruchsverfahren zu Grunde liegende Aufstellungsbeschluss vom 22. Januar 2015 aufgehoben. Damit entfiel die Grundlage des Widerspruchs der DresdenBau Projekt Marina City GmbH und das Widerspruchsverfahren hatte sich erledigt.
Die DresdenBau Projekt Marina City GmbH hat nun die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Zurückstellung vom 24. April 2015 in einem weiteren Widerspruchsverfahren prüfen zu lassen.
Die DresdenBau Projekt Marina City GmbH hatte sich am 9. März 2015 mit einem Widerspruch gegen die Zurückstellung ihres Bauvorhabens durch die Landeshauptstadt Dresden gewandt. Die Landeshauptstadt hatte das Bauvorhaben zurückgestellt, weil der Stadtrat am 22. Januar 2015 einen neuen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan (B-Plan) für das gesamte Baugebiet am Neustädter Hafen gefasst hatte.
Über den Widerspruch konnte allerdings nicht mehr entschieden werden, weil zwischenzeitlich mit einem Stadtratsbeschluss vom 16. April 2015 ein weiterer neuer Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan für das betroffene Gebiet gefasst worden ist. Danach hatte die Landeshauptstadt das Bauvorhaben „Marina Garden“ mit einem Bescheid vom 24. April 2015 erneut zurückgestellt.
Mit dem Stadtratsbeschluss vom 16. April war aber zugleich der dem bei der Landesdirektion Sachsen anhängigen Widerspruchsverfahren zu Grunde liegende Aufstellungsbeschluss vom 22. Januar 2015 aufgehoben. Damit entfiel die Grundlage des Widerspruchs der DresdenBau Projekt Marina City GmbH und das Widerspruchsverfahren hatte sich erledigt.
Die DresdenBau Projekt Marina City GmbH hat nun die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Zurückstellung vom 24. April 2015 in einem weiteren Widerspruchsverfahren prüfen zu lassen.